Die unterschätzte Elternzeit-Falle für Arbeitgeber!

Die unterschätzte Elternzeit-Falle für Arbeitgeber!

vor 1 Woche
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Beschreibung

vor 1 Woche

Die unterschätzte Elternzeit-Falle für
Arbeitgeber


Ein Mitarbeiter beantragt Elternzeit – aufgeteilt in mehrere
Abschnitte über die nächsten Jahre. Für viele Arbeitgeber klingt
das nach reiner Personalplanung. Ein aktuelles Urteil des
Bundesarbeitsgerichts zeigt: Es steckt weit mehr dahinter.


In dieser Folge geht es um die Entscheidung des BAG vom
18.06.2026 (Az. 2 AZR 213/25) und die Frage, die viele
Personalabteilungen unterschätzen: Löst ein einziges, gebündeltes
Elternzeitverlangen den besonderen Kündigungsschutz mehrfach aus
– auch dann, wenn der Mitarbeiter gerade ganz normal arbeitet?


Ich erkläre, warum das Gericht den Wortlaut des § 18 BEEG so
auslegt, weshalb die sechsmonatige Wartezeit des
Kündigungsschutzgesetzes hier keine Rolle spielt, und ob dadurch
faktisch eine Kettenwirkung des Sonderkündigungsschutzes
entsteht. Außerdem: der oft unterschätzte Zeitrahmen der
Elternzeit – die meisten glauben, es geht nur um zwölf Monate.
Tatsächlich kann sich der Anspruch über die ersten acht
Lebensjahre eines Kindes erstrecken.


Eine Folge für alle, die in Personalverantwortung stehen – ob als
Geschäftsführung, HR oder Führungskraft.


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Arbeitgeber und HR-Verantwortliche rechtssicher handeln können.


Sandro Wulf


Rechtsanwalt / Fachanwalt f. ArbG


/ zertifizierter Mediator



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