BAG: Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten und Kündigung

BAG: Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten und Kündigung

vor 4 Tagen
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Beschreibung

vor 4 Tagen

In dieser Folge von ‚Arbeitsrecht einfach erklärt‘ geht es um den
besonderen, vorwirkenden Kündigungsschutz bei Elternzeit, wenn
diese in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt wird. Ausgangspunkt
ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
vom 18. Juni 2026 – 2 AZR 213/25. In diesem Urteil hat das
BAG klargestellt, dass Arbeitnehmer, die Elternzeit in mehreren
Abschnitten beantragen, vor jedem einzelnen
Abschnitt den besonderen Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1
BEEG genießen – und zwar auch dann, wenn sämtliche
Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt wurden. Die
Kündigung eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst, der seine
Elternzeit so gestückelt hatte, wurde deshalb als unwirksam
angesehen. Gestützt hat das BAG seine Entscheidung auf § 134 BGB
in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG. Die Vorinstanz
war das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 5. November
2025 – 11 SLa 394/25.





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