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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht
Allgemeiner Teil
"Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und
auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor
allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die
seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten
höchstrichterlichen Entscheidungen."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen
Überblick über die wichtigsten Einteilungsmöglichkeiten von
Straftatbeständen.
Erfolgsdelikte erfordern den Eintritt eines
tatbestandlichen Erfolgs (z. B. §§ 223, 212 StGB); bei
Tätigkeitsdelikten genügt die bloße Vornahme der Handlung
(z. B. § 153 StGB). Verletzungsdelikte setzen eine
tatsächliche Rechtsgutsverletzung voraus;
Gefährdungsdelikte stellen bereits die Gefährdung unter
Strafe – abstrakt (§ 316 StGB) oder konkret (§ 315c StGB).
Begehungsdelikte erfordern aktives Tun,
Unterlassungsdelikte das Nichtvornehmen einer gebotenen
Handlung (echte: § 323c StGB; unechte: iVm § 13 StGB).
Allgemeindelikte kann jeder begehen; Sonderdelikte
setzen besondere Täterqualität voraus – strafbegründend bei
echten (§§ 332, 334 StGB), strafschärfend bei unechten (§ 340
StGB). Eigenhändige Delikte schließen Mittäterschaft und
mittelbare Täterschaft aus (z. B. §§ 153, 316 StGB).
Dauerdelikte zeichnen sich durch das Aufrechterhalten
eines rechtswidrigen Zustands aus (z. B. § 239 StGB);
Zustandsdelikte sind mit Erfolgseintritt abgeschlossen.
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