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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu
den Grundrechten
"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert,
sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die
allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.
Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem
„dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener
Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde
nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs
folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen
einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil)
vertieft."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Verantwortlichkeit im
Polizei- und Ordnungsrecht ab und behandeln die Ausnahme: die
Inanspruchnahme des Nichtstörers – auch bekannt als
polizeilicher Notstand.
Grundsatz bleibt: In Anspruch genommen werden kann nur, wer für
eine Gefahr verantwortlich ist. Nur ausnahmsweise darf die
Polizei auf nicht verantwortliche Personen zurückgreifen – wenn
die Gefahrenabwehr anders nicht möglich ist. Dahinter steht eine
Aufopferungspflicht des Einzelnen für die Allgemeinheit,
die auf der Sekundärebene durch einen
Entschädigungsanspruch ausgeglichen wird (vgl. § 51 POG
RLP).
Zwei Klausurklassiker: Der Vermieter mit Räumungstitel ist
kein Störer. Die Teilnehmer einer friedlichen Versammlung sind
gegenüber gewalttätigen Gegendemonstranten keine Störer. In
beiden Fällen kommt nur eine Inanspruchnahme als Nichtstörer in
Betracht.
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