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Beschreibung
vor 3 Wochen
In dieser Folge sprechen Brink und Härting über den
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des
zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler
Gewalt. Zunächst stellen Dr. Brink und Prof. Härting ab Minute
(00:39) dar, was der Gesetzgeber unter ,,Digitaler Gewalt“ versteht
und setzen sich ab Minute (02:52) zunächst kritisch dem
strafrechtlichen Teil des Entwurfs auseinander. Inwiefern ist der
Entwurf mit dem Grundsatz der ultima ratio des Strafrechts zu
vereinbaren? Anschließend gehen Brink und Härting ab Minute (16:11)
der Frage nach, ob die zivilrechtlichen Vorschläge des Entwurfs mit
dem DSA (Digital Services Act) vereinbar sind. Dabei steht ab
Minute (20:47) insbesondere die im Entwurf vorgesehene richterliche
Sperrung von Nutzerkonten im Mittelpunkt. Schließlich thematisieren
sie ab Minute (26:30) die im Entwurf enthaltenen Auskunftsansprüche
gegen Dienstanbieter sowie die damit zusammenhängende
beweissichernde Anordnung. Diese seien zwar mit dem DSA vereinbar,
im Kontext der eingeführten Vorratsdatenspeicherung jedoch
abzulehnen. Ist der Entwurf aus bürgerrechtlicher Perspektive zu
befürworten?
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des
zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler
Gewalt. Zunächst stellen Dr. Brink und Prof. Härting ab Minute
(00:39) dar, was der Gesetzgeber unter ,,Digitaler Gewalt“ versteht
und setzen sich ab Minute (02:52) zunächst kritisch dem
strafrechtlichen Teil des Entwurfs auseinander. Inwiefern ist der
Entwurf mit dem Grundsatz der ultima ratio des Strafrechts zu
vereinbaren? Anschließend gehen Brink und Härting ab Minute (16:11)
der Frage nach, ob die zivilrechtlichen Vorschläge des Entwurfs mit
dem DSA (Digital Services Act) vereinbar sind. Dabei steht ab
Minute (20:47) insbesondere die im Entwurf vorgesehene richterliche
Sperrung von Nutzerkonten im Mittelpunkt. Schließlich thematisieren
sie ab Minute (26:30) die im Entwurf enthaltenen Auskunftsansprüche
gegen Dienstanbieter sowie die damit zusammenhängende
beweissichernde Anordnung. Diese seien zwar mit dem DSA vereinbar,
im Kontext der eingeführten Vorratsdatenspeicherung jedoch
abzulehnen. Ist der Entwurf aus bürgerrechtlicher Perspektive zu
befürworten?
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