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  4. Der Notfallparagraph: Harte Nuss oder ein klarer Fall?
Samstag, kurz vor zwölf: Ein Kunde steht mit einem
eitrigen Auge in der Apotheke und möchte antibiotische
Augentropfen. Der Hausarzt ist längst im Wochenende. Was ist in
so einem Moment zu tun? Der Notfallparagraph würde eine Abgabe
ermöglichen: Darf ich, soll ich oder muss ich sogar helfen, wenn
das Rezept fehlt?

Für Apotheker Mag. Peter Gonda ist die Frage nach dem Rezept in
einer echten Notsituation zweitrangig. Sein Leitsatz: „Wo Rechte
sind, sind auch Pflichten.“ Er meint, dass das Verweigern eines
Medikaments oft das größere Risiko ist als die Abgabe selbst.

Der Aha-Moment in Deutschland

Aufmerksam wurde Gonda auf das Thema Notfallparagraph bei einer
Podiumsdiskussion am Deutschen Apothekertag: Die Apothekerschaft
wollte rezeptpflichtige Medikamente abgeben, lehnte aber eine
klare Notfallregelung wie in Österreich zuvor ab. Ein Vertreter
der Ärztekammer stellte daraufhin fest, dass man diese Abgabe
nicht einfordern könne, wenn man die damit verbundene
Verantwortung nicht übernehmen wolle. In diesem Moment wurde dem
Apotheker Gonda klar, welche Pflicht hinter diesem Recht steht.

„Für ein Nein braucht es keine Pharmazeuten“

Gonda hat eine klare Meinung: „Für ein kategorisches Nein an der
Tara braucht es keine Pharmazeuten.“ Er sieht die Verantwortung
der Apotheker:innen darin, sich über diese Versorgungspflicht im
Klaren zu sein und den Menschen zu helfen. „Wer anders handelt,
wird der pharmazeutischen Kompetenz nicht gerecht“, gibt er zu
bedenken. Eine reine Abgabe aus kommerziellen Gründen „geht
jedoch gar nicht“, ist sich Gonda bewusst. „Das ist auch nicht
der Sinn des Gesetzes.“ Der Spirit müsse vielmehr lauten: „Wir
dürfen die Leute nicht unversorgt lassen.“

„Wer schreibt, der bleibt“

Bei herausfordernden Fällen rät der Apotheker vor allem zu einem:
Fachliche Sicherheit durch Informationen gewinnen und eine
lückenlose Aufzeichnung. „Denn wer schreibt, der bleibt“,
ist sich Gonda sicher.

Wie er genau diese kritischen Fälle dokumentiert, warum er denkt,
dass es oft zu Missverständnissen rund um den Notfallparagraphen
kommt und was Gonda sich vom Berufsstand wünscht, hört ihr in der
neuen Folge.

 

Zum Gast:

Mag. pharm. Peter Gonda verfügt über umfassende Erfahrung in der
pharmazeutischen Praxis sowie in der Standespolitik. Er studierte
von 1984 bis 1990 Pharmazie und absolvierte zudem ein Studium der
Betriebswirtschaftslehre mit steuerrechtlichem Schwerpunkt.

Seit 1999 leitet er die Stadtapotheke Gloggnitz und verbindet
diese operative Verantwortung seit vielen Jahren mit einem
weitreichenden standespolitischen Engagement: So stand er
von 2018 bis 2022 der Niederösterreichischen
Apothekerkammer als Präsident vor. Seine Expertise bringt er
aktuell als Mitglied im Kammervorstand der Österreichischen
Apothekerkammer sowie im Österreichischen Apothekerverband als
Leiter des Wirtschaftsreferats ein. 

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„Der Notfallparagraph: Harte Nuss oder ein klarer Fall?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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