Gewinngrenze beim IAB, Wohnmobilverkauf steuerfrei?, Verpflichtender Widerrufsbutton | Steuernachrichten Update KW 16

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vor 4 Tagen
Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag, Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Luxuswohnmobils, Elektronischer Widerrufsbutton ist ab 19.06.2026 Pflicht
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Beschreibung

vor 4 Tagen

Aktenzeichen zum Grundsteuer-Musterverfahren





Das Bundesverfassungsgericht prüft das Bundesmodell der
Grundsteuer. Im Fokus stehen die Bewertungsgrundlagen.


Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde vom Bund der Steuerzahler
und Haus & Grund Deutschland gegen das Bundesmodell der neuen
Grundsteuer hat mit dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26 eine
entscheidende Hürde am Bundesverfassungsgericht genommen.



Im Kern richtet sich die Klage gegen die verfassungsrechtlich
bedenkliche Ausgestaltung der Reform, die nach Ansicht der
Verbände durch systematische Ungenauigkeiten und ungerechte
Belastungsverschiebungen gegen den Gleichheitssatz
verstößt. 



Besonders kritisiert wird dabei die Bewertung von Immobilien auf
Basis von pauschalierten Bodenrichtwerten und teils fiktiven
Mietwerten, die die tatsächlichen Marktverhältnisse
unberücksichtigt lassen.



Ein konkreter Beispielfall aus Berlin verdeutlicht die
Problematik: Hier setzte das Finanzamt für eine Eigentumswohnung
eine pauschalierte Kaltmiete von 9,32 €/qm an, obwohl die
tatsächlich erzielte Miete lediglich 5,07 €/qm beträgt und selbst
der Berliner Mietspiegel nur einen Mittelwert von 6,47 €/qm
zulässt.



Da Vermieter gesetzlich an die ortsübliche Vergleichsmiete
gebunden sind, wird hier eine Steuerlast auf Basis von Einnahmen
berechnet, die rechtlich gar nicht erzielbar sind.



Für betroffene Immobilieneigentümer bedeutet die Anhängigkeit des
Verfahrens in Karlsruhe nun folgendes:



Solange über einen eingelegten Einspruch noch nicht abschließend
entschieden wurde, kann unter Verweis auf das neue Aktenzeichen
das Ruhen des eigenen Verfahrens geltend gemacht werden.



Damit bleibt der Bescheid offen, bis das Bundesverfassungsgericht
final geklärt hat, ob das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen
Anforderungen an eine einfache und gerechte Besteuerung
genügt.



Fundstelle



Anhängiges Verfahren 1 BvR 472/26



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