Neues aus Berlin und Brüssel: Wohin fährt der Data Omnibus?
vor 1 Woche
mit Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Woche
Folge 40 des Data Navigator Podcast ist eine Sonderfolge ohne Gast:
Hubertus von Roenne und Martin Schirmbacher ordnen die aktuellen
regulatorischen Entwicklungen rund um den Data Act ein. Es gibt
Neues aus Berlin und aus Brüssel. Teil 1: Das
Data-Act-Durchführungsgesetz Wir beginnen mit dem Blick nach
Berlin: Das Durchführungsgesetz zum Data Act hat dann jetzt doch
überraschend schnell den Bundestag passiert. Wir erklären, warum es
überhaupt ein nationales Begleitgesetz braucht und was die beiden
Schwerpunkte sind: die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als
zentrale Aufsichtsbehörde und die Ausgestaltung der Bußgelder.
Dabei schauen wir auf die vier Bußgeldstufen – von fünfzigtausend
bis fünf Millionen Euro – und erklären, warum die hohen Beträge nur
für Gatekeeper nach DSA und DMA relevant sind. Besonders
diskutieren wir die überraschende Herausnahme von Art. 4 Abs. 13
Data Act aus dem Bußgeldkatalog – einer Kernvorschrift, die regelt,
unter welchen Voraussetzungen Hersteller IoT-Daten ihrer Kunden
weiternutzen dürfen. Wir erörtern, ob das mit der europarechtlichen
Pflicht zu wirksamen Sanktionen vereinbar ist und was die
Bundesnetzagentur alternativ an Durchsetzungsinstrumenten hat –
insbesondere Anordnungen und Zwangsgelder. Teil 2: Der Digitale
Omnibus Im Hauptteil widmen wir uns dem Digitalen Omnibus der
EU-Kommission. Wir erläutern die Hintergründe: den Draghi-Bericht,
den Druck der Mitgliedstaaten und das Versprechen der Kommission,
die europäische Digitalregulierung zu vereinfachen. Kern des
Vorhabens ist die Konsolidierung von Data Act, Data Governance Act
und Open Data Directive in einem einzigen Datengesetz – dem Data
Act. Wir analysieren die wesentlichen Stoßrichtungen des Omnibus:
Widersprüche zwischen bestehenden Gesetzen beseitigen, Definitionen
schärfen, Ausnahmen für KMUs erweitern und die Überschneidungen
zwischen Datennutzung und DSGVO klarer adressieren. Anschließend
schauen wir auf die Konsultationsphase und die rund 170
eingegangenen Stellungnahmen. Auf Herstellerseite reichen die
Forderungen von einer Ausnahme für B2B-Daten über die Beschränkung
auf reinen Lesezugang bis zur sektoralen Herausnahme etwa von
Batteriedaten. Wir ordnen ein, warum viele dieser Extrempositionen
keine Chance haben werden. Auf Nutzerseite registrieren wir einen
erfreulichen Trend: Mehr Nutzer melden sich zu Wort, liefern
konkrete Use Cases – etwa aus dem ÖPNV – und fordern die
Einbeziehung historischer Daten aus der Zeit vor dem 12. September
2025. Wir diskutieren, warum diese Altdaten für Predictive
Maintenance und für die Bewertung und Finanzierung von
Bestandsanlagen essentiell sein können. Zum Abschluss werfen wir
einen Blick auf den weiteren Zeitplan, die zu erwartenden
Trilogverhandlungen und die beteiligten Akteure – von Axel Voss
über die irische Council-Präsidentschaft bis zur DG Connect.
Außerdem geben wir konkrete Tipps: Jetzt mit Herstellern und
Nutzern in den Dialog treten, die Bundesnetzagentur im Blick
behalten und auf sektorale Standardisierungsinitiativen achten.
Hubertus von Roenne und Martin Schirmbacher ordnen die aktuellen
regulatorischen Entwicklungen rund um den Data Act ein. Es gibt
Neues aus Berlin und aus Brüssel. Teil 1: Das
Data-Act-Durchführungsgesetz Wir beginnen mit dem Blick nach
Berlin: Das Durchführungsgesetz zum Data Act hat dann jetzt doch
überraschend schnell den Bundestag passiert. Wir erklären, warum es
überhaupt ein nationales Begleitgesetz braucht und was die beiden
Schwerpunkte sind: die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als
zentrale Aufsichtsbehörde und die Ausgestaltung der Bußgelder.
Dabei schauen wir auf die vier Bußgeldstufen – von fünfzigtausend
bis fünf Millionen Euro – und erklären, warum die hohen Beträge nur
für Gatekeeper nach DSA und DMA relevant sind. Besonders
diskutieren wir die überraschende Herausnahme von Art. 4 Abs. 13
Data Act aus dem Bußgeldkatalog – einer Kernvorschrift, die regelt,
unter welchen Voraussetzungen Hersteller IoT-Daten ihrer Kunden
weiternutzen dürfen. Wir erörtern, ob das mit der europarechtlichen
Pflicht zu wirksamen Sanktionen vereinbar ist und was die
Bundesnetzagentur alternativ an Durchsetzungsinstrumenten hat –
insbesondere Anordnungen und Zwangsgelder. Teil 2: Der Digitale
Omnibus Im Hauptteil widmen wir uns dem Digitalen Omnibus der
EU-Kommission. Wir erläutern die Hintergründe: den Draghi-Bericht,
den Druck der Mitgliedstaaten und das Versprechen der Kommission,
die europäische Digitalregulierung zu vereinfachen. Kern des
Vorhabens ist die Konsolidierung von Data Act, Data Governance Act
und Open Data Directive in einem einzigen Datengesetz – dem Data
Act. Wir analysieren die wesentlichen Stoßrichtungen des Omnibus:
Widersprüche zwischen bestehenden Gesetzen beseitigen, Definitionen
schärfen, Ausnahmen für KMUs erweitern und die Überschneidungen
zwischen Datennutzung und DSGVO klarer adressieren. Anschließend
schauen wir auf die Konsultationsphase und die rund 170
eingegangenen Stellungnahmen. Auf Herstellerseite reichen die
Forderungen von einer Ausnahme für B2B-Daten über die Beschränkung
auf reinen Lesezugang bis zur sektoralen Herausnahme etwa von
Batteriedaten. Wir ordnen ein, warum viele dieser Extrempositionen
keine Chance haben werden. Auf Nutzerseite registrieren wir einen
erfreulichen Trend: Mehr Nutzer melden sich zu Wort, liefern
konkrete Use Cases – etwa aus dem ÖPNV – und fordern die
Einbeziehung historischer Daten aus der Zeit vor dem 12. September
2025. Wir diskutieren, warum diese Altdaten für Predictive
Maintenance und für die Bewertung und Finanzierung von
Bestandsanlagen essentiell sein können. Zum Abschluss werfen wir
einen Blick auf den weiteren Zeitplan, die zu erwartenden
Trilogverhandlungen und die beteiligten Akteure – von Axel Voss
über die irische Council-Präsidentschaft bis zur DG Connect.
Außerdem geben wir konkrete Tipps: Jetzt mit Herstellern und
Nutzern in den Dialog treten, die Bundesnetzagentur im Blick
behalten und auf sektorale Standardisierungsinitiativen achten.
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