Data Navigator

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Der Podcast zu EU Data Act
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Episoden

Datenlizenzen nach Data Act - Was heißt hier FRAND?
01.06.2026
42 Minuten
In Folge 44 des Data Navigator Podcast geht es um FRAND im Data Act, also die Frage, zu welchen Bedingungen Dateninhaber IoT-Daten an Dritte herausgeben müssen und was sie dafür verlangen dürfen. Martin Schirmbacher und Hubertus von Rönne erläutern die Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung. Ausgangspunkt ist das bekannte Dreieck: Ein Nutzer (z.B. Windparkbetreiber) weist den Hersteller (z.B. Vestas) an, Betriebsdaten direkt an einen Dritten (z.B. das Startup Turbit) zu schicken. Dafür muss zwischen Hersteller und Drittem ein Vertrag geschlossen werden (siehe Art. 8 Data Act), und die Vergütung richtet sich nach Art. 9 DA, das alles zu FRAND-Bedingungen. Der Nutzer darf die Daten dagegen ohne Entgelt herausverlangen. Martin und Hubertus gehen im Detail durch, welche Kosten der Hersteller verlangen darf (Bereitstellungskosten, Onboarding, ggf. Marge und Investitionskosten – letztere aber zum Beispiel nicht gegenüber KMU), welche Abrechnungsmodelle die Draft Guidelines der Kommission vorsehen und was „non-discriminatory" in der Praxis bedeutet. Zentraler Grundsatz: Der Wert der Daten selbst darf nicht bepreist werden . Das Fazit: Die Vergütungsfragen werden sich sektorspezifisch unterschiedlich entwickeln. Aktuell scheitert es oft noch an Grundlegendem: Welche Daten fließen überhaupt, wie sind sie zuzuordnen? Das Petitum bleibt: Hersteller, Nutzer und Datenempfänger müssen sich sektorintern zusammensetzen und auch über die Konditionen der Datenbereitstellung sprechen.
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Datenzugang in der Landwirtschaft
18.05.2026
53 Minuten
Thema von Folge 43 des Data Navigator Podcast ist die Datennutzung in der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft – und die Frage, wie übergreifende Zusammenarbeit die Voraussetzung für eine funktionierende Datenökonomie im Agrarsektor schaffen kann. Unser Gast ist Matthias Nachtmann, Gründer und Vorstand des Vereins Friends of Digital Farming sowie Strategie- und Datenberater für Organisationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Matthias erläutert kurz Hintergrund und Entstehungsgeschichte des Vereins: Es fehlt die Zusammenarbeit der Akteure aus Agrarchemie, Landmaschinenbau und Software. Diese Player sollen nun an einen Tisch: Landwirte, Händler, Hersteller, Zulieferer und Molkereien. Der Verein versteht sich als vorwettbewerbliche, gemeinnützige outgesourcede Entwicklungsabteilung für Landwirte. Das größte ungelöste Datenproblem in der Landwirtschaft ergibt sich nach Matthias' Analyse aus dem Wort „zusammen". Wenn ein Landwirt sieben Kunden hat, muss er gegebenenfalls sieben verschiedene Datenabfragen beantworten – plus solche des Staates. Das kostet nach seiner Schätzung rund drei Stunden Büroarbeit pro Hektar – bei acht Stunden Gesamtarbeitszeit pro Hektar Winterweizen. Matthias unterscheidet zwei zentrale Datenkategorien: Prozessdaten – alles, was bei der maschinellen Bearbeitung anfällt, von Düngung über Pflanzenschutz bis zur Ernte – und Standortdaten – Feldgrenzen, Bodenarten, Hangneigung, Gewässerkarten und Schutzzonen aus staatlichen Quellen. Das Stickstoff-Beispiel: Am Beispiel der Stickstoffdüngung zeigt Matthias die Komplexität: Ein einziger Datenpunkt – Kilogramm Stickstoff pro Hektar – ist gleichzeitig relevant für den Kunden (CO₂-Fußabdruck), die Behörde (Düngeregulierung) und den Deckungsbeitrag des Landwirts. Hinzu kommen unterschiedliche Dokumentationsanforderungen je Bundesland – schlagspezifisch oder flurstückgenau – und verschiedene Maßeinheiten. Daten als Treiber für Produktivität und Nachhaltigkeit: unser Gesprächspartner betont, dass Daten kein Selbstzweck sein dürften. Skalierung gelinge nur, wenn der Landwirt einen Produktivitätsvorteil erkennt. Er berichtet von einem Praxisbeispiel: Nach einem Forschungsprojekt zur optimalen Braugersteproduktion hat ein Landwirt die Erkenntnisse auf seinen gesamten Betrieb übertragen – und konnte deutlich Dünger einsparen. Nachtmanns zentrales Plädoyer: Die Branche braucht gemeinsame „Verkehrsregeln" für den Datenaustausch – vergleichbar mit der Einigung auf eine Spurbreite bei der Eisenbahn. Diese Regeln müssten von einer Verbändeallianz aus Raiffeisenverband, Bauernverband, DLG und anderen definiert werden. Der Staat müsse dabei mit am Tisch sitzen – weniger als Regulierer, sondern weil er zentrale Referenzdaten (Boden, Gelände, Gewässer, Schutzzonen) vorhalte und selbst Compliance-Daten nachfrage. Matthias hat zudem eine klare Forderung: Neue Gesetze dürfe es nur mit Referenzdaten geben. Solange jedes Bundesland eigene Geodatensysteme betreibe und Softwareentwickler ein Drittel ihres Budgets für länderspezifische Compliance-Anpassungen ausgeben müssen, werde Innovation ausgebremst. Sein Wunsch: eine europaweit einheitliche API für Standortdaten. Matthias ist jedoch optimistisch: Die Community habe noch nie so viel Verständnis für den nötigen „Hauruck-Moment" gehabt. Wenn sich die Branche in fünf Jahren wieder treffe, erwartet er einen Riesenschritt.
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Der Data Act als Gefahr für Geschäftsgeheimnisse
04.05.2026
58 Minuten
In Folge 42 des Data Navigator Podcast sprechen wir mit Dominik Ebeling (Head of Data Governance, Rolls-Royce Power Systems) über die Frage, ob und wie Geschäftsgeheimnisse in IoT-Sensordaten stecken können – und was das für Ansprüche aus dem Data Act bedeutet. Eim EInzelnen geht es um: - das richtige Verhältnis von Datenzugang und Innovationsschutz, - das Kühlschrank-Beispiel: Wie man aus einer Temperatur-Zeitreihe die Steuerungslogik eines Produkts ablesen kann. - Reverse Engineering über Daten vs. über Hardware: Warum der Aufwand ein entscheidender Schutzfaktor ist. - eine praktische Kategorisierung von Sensordaten in vier Stufen – von Umgebungsvariablen bis zum geschützten Innovationskern. - Zahlen: Mindestens zwei Drittel der Sensordaten sind für die Herausgabe vollkommen unkritisch - sagt der Motorenhersteller und - dem Omnibus, die Bundesnetzagentur und die Forderung, den Kompromiss zwischen Datenteilen und Geschäftsgeheimnisschutz nicht aufzugeben.
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Ein Data Act Startup.
20.04.2026
55 Minuten
Thema von Folge 41 des Data Navigator Podcast ist die Perspektive eines Startups, das sein Geschäftsmodell unmittelbar auf den Data Act aufbaut. Unser Gast ist Philip Schütz, Gründer von Data Revolution und zugleich Datenschutzexperte bei Mercedes-Benz. Philip bringt eine ungewöhnliche Kombination mit: Als Politikwissenschaftler hat er bei Fraunhofer den Gesetzgebungsprozess der DSGVO wissenschaftlich begleitet und anschließend in Unternehmen im Datenschutz gearbeitet. Über die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Data Act im Rahmen eines Kommentarprojekts zur EU-Digitalgesetzgebung entstand die Idee zur Gründung von Data Revolution. Wir erfahren, was Data Revolution konkret macht: Das Tech-Startup schaltet sich zwischen Dateninhaber und Datennutzer, bereitet die nach dem Data Act herauszugebenden Rohdaten auf und macht sie für Datennutzer verwertbar – von der Analyse über die Visualisierung bis zur Integration in bestehende Geschäftsprozesse. Daneben bietet das Startup KMUs Unterstützung bei der Data-Act-Compliance auf Dateninhaber-Seite. Ein Schwerpunkt der Folge liegt auf den praktischen Erfahrungen aus dem Agritech- und Fahrzeugdatenbereich. Philip berichtet aus erster Hand: Bei einem Traktorenhersteller konnten 750 Datenarten als CSV-Download abgerufen werden – Echtzeitzugriff über eine API wurde aber mit Verweis auf fehlende Infrastruktur verweigert. Ein anderer großer Hersteller stellt zwar eine API bereit, liefert aber nur fünf Datenarten. Im Fahrzeugdatenbereich wiederum werden für Echtzeitzugriff Kosten von 20 bis 30 Euro pro Fahrzeug pro Monat verlangt – ein Betrag, der innovative Geschäftsmodelle im Keim ersticken kann. Ausführlich diskutieren wir die Frage, warum der Data Act am Markt noch nicht angekommen ist: Viele Unternehmen nehmen ihn eher als regulativen Bremsschuh wahr statt als Enabler. Selbst in der Startup-Szene kennt kaum jemand den Data Act. Philip schildert auch, wie sein Team mit Themen wie Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisschutz umgeht – gerade im B2B-Kontext erwarten Kunden, dass ihre Daten in ihrer Hoheit bleiben. Zum Abschluss formuliert Philip klare Forderungen: Die Bundesnetzagentur als künftige Aufsichtsbehörde müsse Non-Compliance konsequent verfolgen.
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Neues aus Berlin und Brüssel: Wohin fährt der Data Omnibus?
06.04.2026
52 Minuten
Folge 40 des Data Navigator Podcast ist eine Sonderfolge ohne Gast: Hubertus von Roenne und Martin Schirmbacher ordnen die aktuellen regulatorischen Entwicklungen rund um den Data Act ein. Es gibt Neues aus Berlin und aus Brüssel. Teil 1: Das Data-Act-Durchführungsgesetz Wir beginnen mit dem Blick nach Berlin: Das Durchführungsgesetz zum Data Act hat dann jetzt doch überraschend schnell den Bundestag passiert. Wir erklären, warum es überhaupt ein nationales Begleitgesetz braucht und was die beiden Schwerpunkte sind: die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde und die Ausgestaltung der Bußgelder. Dabei schauen wir auf die vier Bußgeldstufen – von fünfzigtausend bis fünf Millionen Euro – und erklären, warum die hohen Beträge nur für Gatekeeper nach DSA und DMA relevant sind. Besonders diskutieren wir die überraschende Herausnahme von Art. 4 Abs. 13 Data Act aus dem Bußgeldkatalog – einer Kernvorschrift, die regelt, unter welchen Voraussetzungen Hersteller IoT-Daten ihrer Kunden weiternutzen dürfen. Wir erörtern, ob das mit der europarechtlichen Pflicht zu wirksamen Sanktionen vereinbar ist und was die Bundesnetzagentur alternativ an Durchsetzungsinstrumenten hat – insbesondere Anordnungen und Zwangsgelder. Teil 2: Der Digitale Omnibus Im Hauptteil widmen wir uns dem Digitalen Omnibus der EU-Kommission. Wir erläutern die Hintergründe: den Draghi-Bericht, den Druck der Mitgliedstaaten und das Versprechen der Kommission, die europäische Digitalregulierung zu vereinfachen. Kern des Vorhabens ist die Konsolidierung von Data Act, Data Governance Act und Open Data Directive in einem einzigen Datengesetz – dem Data Act. Wir analysieren die wesentlichen Stoßrichtungen des Omnibus: Widersprüche zwischen bestehenden Gesetzen beseitigen, Definitionen schärfen, Ausnahmen für KMUs erweitern und die Überschneidungen zwischen Datennutzung und DSGVO klarer adressieren. Anschließend schauen wir auf die Konsultationsphase und die rund 170 eingegangenen Stellungnahmen. Auf Herstellerseite reichen die Forderungen von einer Ausnahme für B2B-Daten über die Beschränkung auf reinen Lesezugang bis zur sektoralen Herausnahme etwa von Batteriedaten. Wir ordnen ein, warum viele dieser Extrempositionen keine Chance haben werden. Auf Nutzerseite registrieren wir einen erfreulichen Trend: Mehr Nutzer melden sich zu Wort, liefern konkrete Use Cases – etwa aus dem ÖPNV – und fordern die Einbeziehung historischer Daten aus der Zeit vor dem 12. September 2025. Wir diskutieren, warum diese Altdaten für Predictive Maintenance und für die Bewertung und Finanzierung von Bestandsanlagen essentiell sein können. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf den weiteren Zeitplan, die zu erwartenden Trilogverhandlungen und die beteiligten Akteure – von Axel Voss über die irische Council-Präsidentschaft bis zur DG Connect. Außerdem geben wir konkrete Tipps: Jetzt mit Herstellern und Nutzern in den Dialog treten, die Bundesnetzagentur im Blick behalten und auf sektorale Standardisierungsinitiativen achten.
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Über diesen Podcast

Der EU Data Act verändert die Rahmenbedingungen für den Zugang zu und den Umgang mit Daten in der gesamten EU. Er betrifft Unternehmen nahezu aller Branchen – vom Hersteller vernetzter Produkte und Cloud-Dienstleistern zu deren Nutzern. Der Data Act schafft die Grundlage für datengetriebene Geschäftsmodelle. Dieser Podcast beleuchtet Chancen und Compliance Temen, die sich aus dem Data Act ergeben.
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