Datenlizenzen nach Data Act - Was heißt hier FRAND?

Datenlizenzen nach Data Act - Was heißt hier FRAND?

vor 2 Tagen
mit Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne
42 Minuten
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Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 2 Tagen
In Folge 44 des Data Navigator Podcast geht es um FRAND im Data
Act, also die Frage, zu welchen Bedingungen Dateninhaber IoT-Daten
an Dritte herausgeben müssen und was sie dafür verlangen dürfen.
Martin Schirmbacher und Hubertus von Rönne erläutern die
Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung. Ausgangspunkt ist das
bekannte Dreieck: Ein Nutzer (z.B. Windparkbetreiber) weist den
Hersteller (z.B. Vestas) an, Betriebsdaten direkt an einen Dritten
(z.B. das Startup Turbit) zu schicken. Dafür muss zwischen
Hersteller und Drittem ein Vertrag geschlossen werden (siehe Art. 8
Data Act), und die Vergütung richtet sich nach Art. 9 DA, das alles
zu FRAND-Bedingungen. Der Nutzer darf die Daten dagegen ohne
Entgelt herausverlangen. Martin und Hubertus gehen im Detail durch,
welche Kosten der Hersteller verlangen darf (Bereitstellungskosten,
Onboarding, ggf. Marge und Investitionskosten – letztere aber zum
Beispiel nicht gegenüber KMU), welche Abrechnungsmodelle die Draft
Guidelines der Kommission vorsehen und was „non-discriminatory" in
der Praxis bedeutet. Zentraler Grundsatz: Der Wert der Daten selbst
darf nicht bepreist werden . Das Fazit: Die Vergütungsfragen werden
sich sektorspezifisch unterschiedlich entwickeln. Aktuell scheitert
es oft noch an Grundlegendem: Welche Daten fließen überhaupt, wie
sind sie zuzuordnen? Das Petitum bleibt: Hersteller, Nutzer und
Datenempfänger müssen sich sektorintern zusammensetzen und auch
über die Konditionen der Datenbereitstellung sprechen.
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