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vor 3 Tagen
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet
Briefservice
Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die
Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige
Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer
Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung
dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert
Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele
Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt
erwischt. Doch das Problem versäumter Fristen
haben nicht nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in
anderen Bundesländern.
Steuerpflicht ohne Erinnerung
Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service
noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal
verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die
anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss.
Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser
Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere
Bundesländer bereits vorher.
Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in
anderen Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig
überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden
Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr
bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den
Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger
haben dies aber nicht einmal bemerkt.
Automatische Zahlung als Lösung
Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich
automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist
das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen
Beträge automatisch vom Konto
einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei
der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der
Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst überweisen möchte,
sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender
notieren.
Ein kleiner Termin mit teuren Folgen
Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss
mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss
spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts
eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze
Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden
Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen
Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen
Steuerbetrags.
Vier Termine, die man kennen muss
Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das
Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem
Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und
mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen
Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10.
September und der 10. Dezember.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260331_kvp.mp3
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