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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet
Briefservice

 

Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die
Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige
Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer
Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung
dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert
Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele
Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt
erwischt.  Doch das Problem versäumter Fristen haben nicht
nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in anderen
Bundesländern.

Steuerpflicht ohne Erinnerung

Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch
angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten
die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende
Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss. Die
bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser
Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere
Bundesländer bereits vorher.

Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in anderen
Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig
überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden
Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr
bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den
Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger
haben dies aber nicht einmal bemerkt.

Automatische Zahlung als Lösung

Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich
automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist
das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen
Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein
Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die
Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst
überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine
unbedingt im Kalender notieren.

Ein kleiner Termin mit teuren Folgen

Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit
zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss
spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts
eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze
Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden
Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen
Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags.

Vier Termine, die man kennen muss

Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das
Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem
Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und
mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen
Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10.
September und der 10. Dezember.  

 

 

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https://www.was-audio.de/aanews/News20260331_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 31. März 2026“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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