Kündigung wegen Beleidigung - was darf man?

Kündigung wegen Beleidigung - was darf man?

vor 1 Woche
19 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Woche

Wer seinen Chef als „Diktator" bezeichnet, seinen Schichtleiter
als „Rassistenarschloch" beschimpft oder einen KZ-Vergleich zieht
– kann er dafür gekündigt werden? Mit dieser Frage beschäftigen
sich deutsche Arbeitsgerichte regelmäßig, und die Antwort lautet
fast immer: Es kommt darauf an. Eine Beleidigung kann sowohl eine
fristlose als auch eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
rechtfertigen – muss es aber nicht. Entscheidend sind Schwere und
Form der Äußerung, ob sie öffentlich oder intern erfolgte, ob der
Arbeitgeber sie selbst provoziert hat und ob der Arbeitnehmer
bereits eine Abmahnung erhalten hatte. Denn im Regelfall gilt:
Vor der Kündigung kommt die Abmahnung. Nur bei besonders krassen
Entgleisungen – etwa einem KZ-Vergleich oder einer wiederholten
öffentlichen Schmähung – ist eine sofortige fristlose Kündigung
ohne vorherige Warnung möglich. Auch die Meinungsfreiheit schützt
Arbeitnehmer: Scharfe Kritik ist erlaubt – bloße Schmähung
dagegen nicht. Fünf konkrete Urteile zeigen, wie die Gerichte in
der Praxis entscheiden und wo die Grenzen wirklich verlaufen.





Podcast:


1. ⁠EuGH - versäumte Klagefrist einer schwangeren Arbeitnehmerin⁠





Artikel:


1. ⁠⁠ ⁠⁠⁠Kündigung wegen Beleidigung


2. ⁠⁠⁠Kündigung und Kündigungsschutz⁠⁠⁠


3. ⁠⁠⁠Lexikon der Kündigungsgründe











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