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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:     Fahrrad-Check vor der
Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?   
 Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Fahrradtipps:
Privathaftpflicht ist ein Muss, beim Diebstahlschutz gibt es
verschiedene Optionen

 

Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres
Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten
68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor
einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand,
sondern auch der Versicherungsschutz. Eine
Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema
Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“,
sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine
Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein.
Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere
Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den
Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die
Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem
Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch
unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum
gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem
Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer
Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“,
sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz
jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der
Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt
„Hausratversicherung“.

Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann
dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung
tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen
Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive.
„Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen
Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden
ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem
festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl
oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub
empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen
Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich
bestätigen zu lassen.

Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein
Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im
Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem
Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die
Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist
beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich
vorgeschrieben.

 

 

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„Wirtschaftsnews vom 24. März 2026“

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