ZR116 Klausurfolge zu Tierhalterhaftung und § 823 Abs. 2 BGB mit fremdem Schutzgesetz | Teil 2

ZR116 Klausurfolge zu Tierhalterhaftung und § 823 Abs. 2 BGB mit fremdem Schutzgesetz | Teil 2

vor 5 Monaten
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Beschreibung

vor 5 Monaten

Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen


"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem
noch weiter verfeinerte
• Hinweise zum effektiven Lernen
• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools
• Musterpläne für Arbeitsgruppen
• Lernpläne





Folgenbeschreibung:


In Teil 2 unserer Klausurbesprechung geht es ans Eingemachte: Wir
arbeiten uns gemeinsam durch die vollständige Prüfung des § 823
Abs. 2 BGB und schauen uns dabei an, wie das OLG Nürnberg den
Fall gelöst hat – und was das für eure Klausur bedeutet.


Den Schwerpunkt bilden drei klassische Klausurprobleme: Erstens
die Frage, ob die Anlagenvorschriften der Bayerischen
Schlösserverwaltung – konkret die Anleinpflicht für Hunde im
Hofgarten Ansbach – ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2
BGB sein können. Zweitens zeigen wir nochmals den entscheidenden
Unterschied zwischen § 823 Abs. 1 und Abs. 2 beim Bezugspunkt des
Verschuldens. Und drittens nehmen wir uns ausführlich das
Mitverschulden nach § 254 BGB vor – und erklären, warum das OLG
das vom Landgericht angenommene Mitverschulden von 80 %
vollständig verneint hat.


Außerdem: Was bedeutet der Herausforderungsgedanke bei der
Kausalitätsprüfung? Warum ist beim Mitverschulden zwingend die
ex-ante-Perspektive maßgeblich? Und was hat es mit dem Grundsatz
„Der Schädiger muss sein Opfer nehmen, wie er es antrifft" auf
sich? All das betten wir in den klassischen Vierschritt als
Klausurtechnik ein


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