Behandlungspflege und Pflegegrad: Wo sind die Unterschiede? | Andrea Morawe erklärt

Behandlungspflege und Pflegegrad: Wo sind die Unterschiede? | Andrea Morawe erklärt

14 Minuten

Beschreibung

vor 2 Wochen

Ein zentrales Element in der ambulanten Versorgung ist die
häusliche Krankenpflege. Hier gibt es allerdings immer wieder
Unsicherheiten, deswegen beantwortet Dr. Andrea Morawe in der
neuen Folge von „LandMEDchen“ die drängendsten Fragen hierzu.


Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung, die zum Einsatz kommt, wenn medizinische
Maßnahmen im häuslichen Umfeld notwendig sind und diese nicht
selbst durchgeführt werden können. Ein Ziel ist,
Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Wichtig
ist, dass diese Pflege vom Hausarzt verordnet werden muss.


Hierbei gibt es auch die Behandlungspflege, die eine konkrete
medizinische Tätigkeit umfasst, die von Pflegefachpersonen
durchgeführt wird. Andrea erklärt, wie das Formular hierfür
aussieht.


Die Leistungen reichen von Verbandswechsel und Wundversorgung
über Injektionen wie Heparin oder Insulin bis hin zu
Medikamentengabe, Überwachung der Medikamenteneinnahme,
Blutdruckkontrollen und Katheterpflege.


Vor allem temporär ist die Unterstützung sinnvoll, z.B. bei
Neuentdeckung der Krankheit.


Für die Anwendung der Behandlungspflege benötigt man keinen
Pflegegrad. Es ist ausschließlich entscheidend, dass medizinische
Notwendigkeit gestellt wurde.


Der Pflegegrad ist dann relevant, wenn es um eine dauerhafte
Einschränkung der Alltagstätigkeiten geht, also das
selbstständige Waschen, Bewegen und Mahlzeiten Zubereiten.


Ein Pflegegrad ersetzt keine Behandlungspflege und eine
Behandlungspflege ersetzt keinen Pflegegrad. Die Ziele davon sind
völlig unterschiedlich. Trotzdem sind beide Pflegearten auf einem
Musterformular.


Bei der Behandlungspflege entstehen Zuzahlen, das sind 10€ je
Verordnung. Die Zuzahlung ist gedeckelt und kann nicht unbegrenzt
steigen, auch wenn die Behandlung länger dauern sollte. Von
dieser Zuzahlung kann man aufgrund des Einkommens befreit werden,
Kinder und Jugendliche sind auch befreit.


Pflegeleistungen bei Pflegegrad sind nicht zuzahlungspflichtig.


Zum Schluss klärt Andrea noch über die häufigsten Mythen rund um
die häusliche Krankenpflege auf. Außerdem erklärt sie, dass die
Ausstellung einer häuslichen Krankenpflege auch durch Kliniken im
Rahmen des Entlassmanagements möglich sind.


Das ist besonders wichtig bei einer Entlassung zum Wochenende.








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