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  4. SR238 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 2
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen

"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem
noch weiter verfeinerte

• Hinweise zum effektiven Lernen

• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools

• Musterpläne für Arbeitsgruppen

• Lernpläne

Folgenbeschreibung:

 Darf die Polizei einen Beschuldigten zwingen, sein
Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren? Der BGH bejaht das –
und stützt sich dabei auf eine Kombination aus § 81b StPO
(erkennungsdienstliche Maßnahmen) und §§ 94 ff. StPO
(Sicherstellung). Entscheidend ist dabei die klare Trennung: Die
Entsperrung selbst, die anschließende Datensichtung nach § 110
StPO und eine etwaige Beschlagnahme nach § 94 Abs. 2 StPO sind
drei eigenständige Schritte mit jeweils eigener Rechtsgrundlage.
Der nemo-tenetur-Grundsatz steht dem nicht entgegen – passives
Erdulden ist kein aktives Mitwirken. Voraussetzung bleibt aber
stets eine richterliche Durchsuchungsanordnung, die gerade auch
auf das Auffinden von Mobiltelefonen gerichtet ist. 

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„SR238 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 2“

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