BAG: Lohnerhöhung nur für bestimmte Arbeitnehmer
16 Minuten
Beschreibung
vor 2 Wochen
BAG, 5 AZR 239/24, Urteil vom 26.11.2025
Ausgangslage: Eine Arbeitgeberin bot Anfang 2022 allen
Beschäftigten neue, einheitliche Arbeitsverträge an. Viele
unterschrieben, die Klägerin behielt ihren Altvertrag.
Maßnahme: Ab Januar 2023 erhöhte die Arbeitgeberin den
Grundlohn um 5% – aber nur für Beschäftigte mit Neuvertrag. Die
Klägerin war krankgeschrieben und erhielt Entgeltfortzahlung auf
Basis ihres alten (nicht erhöhten) Grundlohns.
Streit: Die Klägerin verlangte unter Berufung auf den
arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die
Berücksichtigung der 5%-Erhöhung in ihrer Entgeltfortzahlung
(Januar/Februar 2023) und machte 148,81 € brutto geltend.
Ergebnis: Das BAG gab der Klägerin recht und verurteilte die
Arbeitgeberin zur Zahlung der Differenz.
Artikel:
1. Arbeitslohn
2. Lohnklage
Podcastfolgen:
1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn
2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit
3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?
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