Autonews vom 11. Februar 2026

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vor 1 Woche

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:  Dashcams im Straßenverkehr: So helfen
sie rechtssicher bei Unfällen   


 


Foto: TÜV-Verband


Dashcams sind immer häufiger in Fahrzeugen oder auf Helmen
von Motorradfahrern oder Radfahrern zu sehen. Die kleinen Kameras
zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt auf und sollen
helfen, Unfälle objektiv zu rekonstruieren und Beweisnot zu
vermeiden. Denn nach einem Verkehrsunfall steht für die
Beteiligten schnell eine Frage im Raum: Wer trägt die
Verantwortung und wie lässt sich der Unfallhergang eindeutig
belegen? „Dashcams können einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung
von Verkehrsunfällen leisten, weil sie Abläufe sichtbar machen,
die sonst oft nur schwer nachvollziehbar sind“, sagt man beim
TÜV-Verband. Gleichzeitig werfen Dashcams Fragen nach
Datenschutz, verantwortungsvoller Nutzung und ihrem tatsächlichen
Beitrag zur Verkehrssicherheit auf.  


Ereignisbezogen aufzeichnen und auf Bildqualität
achten


Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind vor allem Modelle mit
automatischen Speichermechanismen zu empfehlen. Bei sogenannten
Loop-Aufzeichnungen werden Videos in kurzen Intervallen
überschrieben, sodass nur ein begrenzter Zeitraum gespeichert
bleibt. Erst bei einem Unfall, einer starken Bremsung oder einer
ungewöhnlichen Fahrzeugbewegung – erkannt durch integrierte
Sensoren – wird die relevante Sequenz dauerhaft gesichert. Dieses
Prinzip ermöglicht es, den Unfallhergang nachvollziehbar zu
dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu
überwachen.


Damit Aufnahmen im Ernstfall auch tatsächlich verwertbar
sind, spielen Bildqualität und Datensicherheit eine zentrale
Rolle. Empfehlenswert sind deshalb Dashcams mit mindestens
Full-HD-, besser 4K-Auflösung, damit Verkehrszeichen, Fahrmanöver
und Kennzeichen auch bei größerem Abstand klar erkennbar bleiben.
Ein weiter, aber nicht verzerrender Kamera-Blickwinkel und
leistungsfähige Sensoren für schlechte Lichtverhältnisse sorgen
dafür, dass wichtige Details auch bei Nacht, Regen oder
Gegenlicht zuverlässig erfasst werden. Solide Modelle mit
Ereignisspeicherung und guter Bildqualität sind schon ab ungefähr
70 Euro erhältlich.


Datenschutz: Keine Dauerüberwachung, keine
Veröffentlichung


Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich
erlaubt, unterliegt aber klaren datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Maßgeblich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine
Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässt, wenn ein
berechtigtes Interesse besteht und die Rechte anderer
Verkehrsteilnehmender nicht überwiegen. Für die Praxis bedeutet
das: Zulässig sind vor allem kurze, ereignisbezogene
Aufzeichnungen, etwa bei einem Unfall oder einer konkreten
Gefahrensituation. Dashcams dürfen nicht als Dauerüberwachung
genutzt werden.
    


 


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260211_kvp.mp3

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