Bestrafe einen – erziehe Tausende | Von Michael Straumann

Bestrafe einen – erziehe Tausende | Von Michael Straumann

12 Minuten

Beschreibung

vor 3 Wochen

Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts gegen MASS-VOLL!
setzt ein abschreckendes Exempel. Es soll signalisieren, dass
jeder Widerstand gegen die Staatsräson von Bundesbern drakonisch
geahndet wird.


Ein Standpunkt von Michael
Straumann.  


Ein Gerichtsurteil, das Bände über den Zustand der Schweiz
spricht: Ein Bürgerrechtler muss über 50’000 Franken bezahlen.
Der Auslöser liegt viereinhalb Jahre zurück. Damals organisierte
ein politischer Aktivist einen Protestmarsch gegen einen
Schweizer Bundespolitiker, der öffentlich dazu aufgerufen hatte,
ungeimpfte Menschen mit einem Sticker auf der Kleidung optisch zu
kennzeichnen – eine verbale Eskalation sondergleichen.


Zur Rechenschaft gezogen wurde jedoch nicht der Urheber dieses
Aufrufs, Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen Partei Schweiz
(GLP). Verurteilt wurde vielmehr Nicolas A. Rimoldi, Präsident
der Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL!.
«In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht»,

sagte einst der deutsche Schriftsteller Kurt Tucholsky. Diese
Beobachtung gilt offenbar nicht mehr nur für Deutschland, sondern
längst auch für die Schweiz.


Ein verbaler Dammbruch


Es war Juli 2021. Der Corona-Ausnahmezustand ging in sein zweites
Jahr. Die Impfkampagne lief auf Hochtouren, der Zertifikatszwang
griff in der Schweiz – wie weltweit – immer weiter um sich.
Kritiker der Corona-Massnahmen warnten früh davor, dass mit der
Einführung des «Gesundheitszertifikats», gestützt auf das neu
geschaffene Covid-Gesetz, eine Zweiklassengesellschaft entstehen
könnte. Eine Sorge, die sich später als berechtigt erwies.


Vor diesem Hintergrund markierte die Aussage von Grossen eine
neue Eskalationsstufe. Er begnügte sich nicht mit allgemeinen
Forderungen nach schärferen Massnahmen, wie sie damals von vielen
Politikern in der Schweiz zu hören waren.


Am 17. Juli erklärte er in der
Zeitung Tagesanzeiger:
«Ungeimpftes Pflegepersonal sollte sich mit Stickern
kennzeichnen müssen.»

Mitarbeiter in Spitälern, Altersheimen und Kindertagesstätten
sollten ein sichtbares Zeichen tragen, das ihren Impfstatus
offenlegt – überall dort, wo Menschen betreut würden, die sich
anstecken könnten. Diese Aussage war ein verbaler Dammbruch und
erinnert unweigerlich an die finstersten Kapitel des 20.
Jahrhunderts. Naheliegend war die Befürchtung, dass eine solche
Kennzeichnung nicht beim Pflegepersonal Halt gemacht, sondern
früher oder später auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet
worden wäre. Ein Aufschrei in den hiesigen Leitmedien, geschweige
denn in Bundesbern, blieb aus.


Der Weg durch die Instanzen


Eine Reaktion kam einzig aus der hierzulande neu entstandenen
ausserparlamentarischen Opposition – namentlich von der
Bewegung MASS-VOLL!, die im Februar 2021 gerade erst
gegründet worden war. Rimoldi organisierte am Montagabend, dem
19. Juli, eine Spontankundgebung in Luzern. Ab 19 Uhr zogen weit
über 1000 Menschen in einem Protestmarsch durch die Altstadt, um
ein Zeichen gegen Diskriminierung und eine drohende
Zweiklassengesellschaft zu setzen – ganz im Sinne des Mottos:
Wehret den Anfängen. Obwohl die Demonstration geordnet verlief
und die rechtlichen Voraussetzungen einer Spontankundgebung
erfüllte, erstattete die Luzerner Polizei im Nachgang
Strafanzeige gegen den Bürgerrechtler. (Foto 1 im Anhang)


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