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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:    Winterliche Gefahren: Wer
räumen muss und welche Versicherungen schützen

 

Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und
bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen,
Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und
Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind
gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu
halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt,
haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder
gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung
bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt
unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der
Versicherten e. V. (BdV).

Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich.
Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im
Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf
glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter
Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben.
„Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat,
während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant
auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht
ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter
schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften
mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur
Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall
die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte
Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen
ab – sogar vor Gericht.

 

Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten
zudem prüfen, ob sie eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt
die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht
ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen.
Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die
durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine
Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine
Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch
Schneedruck oder andere Naturereignisse
abzudecken“.  Die Räum- und Streupflichten können
regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern
und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und
Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz
unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in
welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden
gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege
begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür
verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die
Mieter übertragen.  

 

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https://www.was-audio.de/aanews/News20260203_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 03. Februar 2026“

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