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vor 3 Wochen
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Winterliche Gefahren: Wer
räumen muss und welche Versicherungen schützen
Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem
Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf
Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und
Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind
gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu
halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt,
haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder
gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung
bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt
unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund
der Versicherten e. V. (BdV).
Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst
verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare
Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt
eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und
Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst
vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein,
wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in
dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem
Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer
beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer
werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur
Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in
einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie
begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene
Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.
Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen,
sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn
Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten
Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der
BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude
entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte
idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert
werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse
abzudecken“. Die Räum- und Streupflichten
können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen
Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen
Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann
ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in
welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden
gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege
begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür
verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die
Mieter übertragen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20260203_kvp.mp3
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