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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei-
und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den
Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr
als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem
gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer
Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die
Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle
Hilfe."
Folgenbeschreibung:
BGH, Urteil vom 06.12.2024 - V ZR 229/23
In dieser Kurzerklärt-Folge bespricht Basti einen aktuellen
BGH-Fall zur Auslegung von Angaben in Maklerexposés beim
Hauskauf. Im Zentrum steht die Frage: Was darf ein Käufer
erwarten, wenn im Exposé steht, das Dach sei "komplett erneuert
worden"?
Der Fall: Käufer erwirbt Haus aus 1974, Maklerexposé
verspricht "2009 Dach komplett erneuert". Tatsächlich wurden nur
neue Bitumenbahnen aufgebracht, Unterkonstruktion und Dämmung
blieben im Originalzustand. Trotz vertraglichem
Gewährleistungsausschluss verklagt der Käufer auf Schadensersatz.
Die Lösung: Der BGH gibt dem Käufer Recht. Durch
systematische Auslegung nach §§ 133, 157 BGB kommt das Gericht
zum Ergebnis, dass ein durchschnittlicher Käufer unter "komplett
erneuert" eine umfassende Sanierung inklusive Unterkonstruktion
und Dämmung verstehen darf. Da der Verkäufer den tatsächlichen
Zustand arglistig verschwiegen hat, greift der Haftungsausschluss
nach § 444 BGB nicht.
Praxisrelevanz für die Klausur: Perfektes Beispiel für
schwerpunktmäßige Auslegungsprobleme, systematisches Vorgehen bei
§§ 133, 157 BGB und die Prüfung von Gewährleistungsausschlüssen
im Kaufrecht.
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