Datenschutz vor Gericht

Datenschutz vor Gericht

Mit Kristin Benedikt, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Wochen
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen
Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit
sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt
von Episode 151 des c't-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger und
heise-Justiziar Joerg sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist
Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch
Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf
Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für
Datenschutzaufsicht. Kristin erläutert zunächst die Grundlagen. Die
DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu
Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen
Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die
DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des
öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich
Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung. Eine
Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen
verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es
für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in
Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer
richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter?
Ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun
können, was sie wollen, betont Kristin. Sie müssen den Grundsatz
der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben,
die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen
dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen
ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche
Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Kristin. Ein
praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden
schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen,
welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss
diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen -
auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die
Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht,
für mehr Sensibilität zu sorgen. Betroffenenrechte gelten auch
gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn
gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es
Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und
laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei
Gerichtsakten oft ins Leere - was einmal in einer Akte steht, lässt
sich meist nicht einfach entfernen. Zum Schluss geht es um den
Einsatz von KI am Gericht. Einen "Robo-Richter" lehnt Kristin
strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen
vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei
unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder
in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der
Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die
Verantwortung klar beim Menschen bleibt.

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