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Episoden
28.11.2025
1 Stunde 8 Minuten
In Episode 148 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und
Joerg einem Thema, das oft im Schatten des Datenschutzes steht,
aber für eine lebendige Demokratie essenziell ist: der
Informationsfreiheit. Während die DSGVO den Zugriff auf eigene
personenbezogene Daten regelt, gewähren
Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Transparenzgesetze den
Bürgern Einblick in das interne Handeln des Staates. Zu Gast ist
Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD). Krasemann, selbst Pocaster, ist dort
Referatsleiter für die Bereiche Akkreditierung/Zertifizierung und
Informationsfreiheit. Er erläutert, dass das „Right to Know“ in
Deutschland ein föderaler Flickenteppich ist. Während der Bund und
viele Länder entsprechende Gesetze haben, hinken Bayern und
Niedersachsen hinterher. In Bayern gibt es nur rudimentäre
Regelungen, in Niedersachsen warten Bürger bislang vergeblich auf
ein versprochenes Gesetz. Die Informationsfreiheitsgesetze
ermöglichen jedem Bürger und Unternehmen, Einblick in amtliche
Informationen zu verlangen, und zwar ohne Begründung. Anders als
beim datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO
geht es nicht um persönliche Daten, sondern um Transparenz
staatlichen Handelns. Krasemann betont seine Herangehensweise bei
der Aufsicht: Die Behörden arbeiten mit Steuergeldern und sollen
keine unnötigen Geheimnisse haben. Die Hürden für eine IFG-Auskunft
sind niedrig: Eine formlose E-Mail an die Behörde reicht aus. Man
muss sich nach der Erfahrung Krasemanns nicht auf konkrete Gesetze
berufen. Die Behörde hat dann einen Monat Zeit zu antworten und
muss bei Unklarheiten sogar unterstützend nachfragen. Plattformen
wie "FragDenStaat" erleichtern den Prozess zusätzlich und machen
Anfragen und Antworten öffentlich zugänglich. Doch der Experte
verschweigt nicht die Probleme. Behörden können Anträge ablehnen,
etwa wenn es um die öffentliche Sicherheit, laufende
Gerichtsverfahren oder Geschäftsgeheimnisse bei öffentlichen
Ausschreibungen geht. Auch der Datenschutz Dritter spielt eine
Rolle, ist aber oft durch simple Schwärzungen lösbar, ohne die
Auskunft komplett zu verweigern. Krasemann warnt eindringlich vor
aktuellen politischen Bestrebungen, die Informationsfreiheit unter
dem Deckmantel des Bürokratieabbaus einzuschränken. Gerade in
Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Institutionen
sei Transparenz ein wichtiges Mittel zur Vertrauensbildung. Die
Hoffnung auf ein bundesweites Transparenzgesetz, wie es die
Ampel-Koalition geplant hatte, sieht er unter der neuen Regierung
skeptisch.
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14.11.2025
1 Stunde 9 Minuten
Holger und Joerg bilden mit dem politischen Journalisten Falk
Steiner in Episode 147 des c’t-Datenschutz-Podcasts ironisch eine
"Selbsthilfegruppe der Überforderten". Und das nicht ohne Grund:
Mit dem digitalen Omnibusgesetz will die EU-Kommission den Berg an
Digitalvorschriften lichten - vom Data Act über die
E-Privacy-Richtlinie bis hin zur DSGVO. Der Plan: Aufräumen,
vereinheitlichen und die Compliance-Kosten senken. Die Realität:
ein neuer, komplexer Riesenentwurf, der alles verändern könnte.
Besonders die geplanten Änderungen an der DSGVO sorgen für
Gesprächsstoff. So soll der Begriff der personenbezogenen Daten
enger gefasst werden. Ob eine Information als personenbezogen gilt,
hinge künftig davon ab, ob die verarbeitende Stelle selbst eine
Person identifizieren kann. Das könnte weitreichende Folgen haben.
Positiv bewerten die Experten die geplante Anhebung der Schwelle
für die Meldepflicht von Datenschutzpannen. Diese soll künftig erst
bei einem "hohen Risiko" greifen, was Unternehmen und Behörden von
Bürokratie entlasten würde. Die Meldefrist würde von 72 auf 96
Stunden verlängert. Auch die Regeln für missbräuchliche
Auskunftsanträge soll angepasst werden. Gesundheitsdaten nach Art.
9 DSGVO sollen restriktiver definiert werden. Die Diskutanten sehen
diese Entwicklung kritisch, da sie Tür und Tor für umfangreiches
Tracking öffnen könnte. Brisant sind die geplanten Erleichterungen
für KI-Training: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für
maschinelles Lernen soll grundsätzlich ein "berechtigtes Interesse"
ausreichen, statt einer Einwilligung. Falk und Holger befürchten,
dass von dieser Senkung des Schutzniveaus vor allem große
Tech-Konzerne wie Meta und Google profitieren würden. Große
Unklarheit herrscht beim Versuch, das Cookie-Chaos zu beenden.
Künftig soll es möglich sein, Tracking mit einem Klick abzulehnen -
und diese Entscheidung muss dem entwurf zufolge sechs Monate lang
respektiert werden. Allerdings ist völlig offen, wie Webseiten das
technisch erkennen sollen, ohne selbst wieder Daten zu speichern.
Falk fasst das Dilemma trocken zusammen: "Man kann’s einfacher
machen - oder komplizierter. die Kommission hat sich offenbar für
Letzteres entschieden." Das Fazit der Runde fällt skeptisch aus.
Obwohl der Entwurf einige sinnvolle Anpassungen enthält, wirft er
vor allem neue Fragen auf und stellt etablierte Praktiken infrage.
Statt Rechtsfrieden zu schaffen, drohen jahrelange neue
Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Für Steiner ist klar: Dies
ist erst der Anfang eines langen und komplizierten
Gesetzgebungsprozesses.
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31.10.2025
1 Stunde 7 Minuten
In Episode 146 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und
Joerg einem Grundsatzthema: Wo steht steht der Datenschutz zwischen
notwendiger Machtbegrenzung und störendem Innovationshindernis?
Juraprofessorin Hannah Ruschemeier beschäftigt sich genau mit
derlei Fragen. Sie forscht an der Universität Osnabrück zu
KI-Regulierung, Plattformrecht und den Herausforderungen der
digitalen Transformation. Auf dem DatenTag der Stiftung Datenschutz
hatte sie jüngst ihre Thesen zur "Datenmacht" in einer Keynote
zusammengefasst (siehe Shownotes). Ruschemeier bestreitet vehement,
dass Datenschutz obsolet oder gar tot sei. Sie beobachte zwar eine
gewisse Resignation in der Gesellschaft, sehe aber gerade deshalb
die Notwendigkeit für mehr Aufklärung. Viele Menschen verstünden
nicht, was mit ihren Daten passiert und welche Macht große
Tech-Konzerne damit ausüben. Diese "informationelle
Machtasymmetrie" zwischen Datenkonzernen und Verbrauchern hält sie
für ein zentrales Problem. Besonders kritisch sieht die Professorin
das Geschäftsmodell vieler Tech-Giganten, die nach dem Prinzip
"move fast and break things" Fakten schaffen und sich erst später
um rechtliche Konformität kümmern. Während Meta oder Google
Milliardenstrafen quasi aus der Portokasse zahlen können, kämpfen
kleine und mittlere Unternehmen mit hohen Compliance-Kosten. Diese
Asymmetrie zeige sich auch im mangelnden Vollzug: Große Player
würden unzureichend belangt, während kleinere Betriebe unter der
Bürokratielast leiden. Aus der Praxis berichtet Joerg, dass die
bürokratischen Hürden für Start-ups und kleine Unternehmen enorm
sein können. Seiner These, dass Datenschutz durchaus Innovationen
ausbremse, steht Ruschemeier allerdings kritisch gegenüber. Sie
fordert hier eine differenziertere Sichtweise. Der Begriff
"Innovation" dürfe kein Totschlagargument gegen jede Regulierung
sein. Vielmehr müsse man fragen, wem eine Neuerung nützt. Sie
plädiert für stärker gemeinwohlorientierte Definitionen und
Entwicklungen. Regulierung schütze, statt zu hemmen - Europa solle
stolz auf seinen starken Grundrechtsschutz sein. Ruschemeier
plädiert für eine umfassende Reform der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie spricht sich im Podcast
für einen risikobasierten Ansatz aus: Unternehmen mit besonders
datenintensiven Geschäftsmodellen sollten strenger reguliert
werden, während kleine Betriebe entlastet werden könnten.
Gleichzeitig warnt sie davor, das Schutzniveau generell abzusenken.
Stattdessen brauche es eine bessere Abstimmung zwischen den
verschiedenen Digital-Gesetzen wie DSGVO, KI-Verordnung und Digital
Services Act. Die Expertin sieht Europa nicht im Wettrennen mit USA
und China um die nächste große Plattform, insbesondere im Bereich
KI. Stattdessen sollte sich der Kontinent auf seine Stärken
konzentrieren: starker Grundrechtsschutz, Rechtssicherheit und
industrielle Anwendungen. Diese könnten durchaus Standortvorteile
sein, wenn man sie richtig nutze und kommuniziere.
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17.10.2025
1 Stunde 14 Minuten
In Episode 145 des c't-Datenschutz-Podcasts nehmen die Holger und
Joerg die Regulierung von Social-Media-Plattformen unter die Lupe.
Als Gast haben sie sich den Rechtsanwalt und Social-Media-Experten
Dr. Thomas Schwenke eingeladen. Thomas, der gerade ein Buch zum
Thema "Recht für Online-Marketing und KI" veröffentlicht hat,
erklärt gleich zu Beginn: Der Begriff "Social Media" sei überholt.
Plattformen wie TikTok oder Instagram entwickelten sich immer mehr
zu "algorithmischen Medien", bei denen der passive Konsum von
Inhalten im Vordergrund stehe,und nicht mehr der soziale Austausch.
Hauptthema der Diskussion ist die Regulierungswelle der EU, die mit
Gesetzen wie dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets
Act (DMA) versucht, die Macht der Tech-Konzerne zu begrenzen. Ein
aktuelles Beispiel ist die neue Verordnung zur Transparenz
politischer Werbung (TT-Verordnung). Sie schränkt das gezielte
Ausspielen von Werbung, das sogenannte Microtargeting, stark ein.
Die Reaktion der Konzerne ließ nicht lange auf sich warten: Sowohl
Meta als auch Google kündigten an, wegen der neuen, komplexen
Regeln künftig keine politische Werbung mehr in der EU schalten zu
wollen. Die Experten sind sich uneins, wie wirksam diese vielen
EU-Gesetze wirklich sind. Während Holger argumentiert, dass die EU
die Konzerne durchaus zum Handeln zwingt – etwa bei der Einholung
von Einwilligungen oder der Anpassung ihrer Bezahlmodelle –,
bleiben Thomas und Joerg skeptisch. Sie kritisieren, dass viele
Nutzer mit den komplexen Einwilligungs-Bannern überfordert seien
und dass das Geschäftsmodell des Trackings im Kern unangetastet
bleibe. Besonders ernüchternd fällt die Bilanz bei den viel
beworbenen Schadensersatzklagen gegen Meta aus. Holger zitiert
Zahlen, die der ehemalige baden-württembergische
Datenschutzbeauftragte Stefan Brink in einem anderen Podcast
teilte: Von rund 2200 Klagen wegen der Business Tools von Meta
wurden 70 Prozent komplett zugunsten des Konzerns entschieden. In
97 Prozent der Fälle lag der zugesprochene Schadensersatz bei
maximal 500 Euro. Die medienwirksamen Urteile mit hohen
Schadensersatzzahlungen seien absolute Ausnahmen. Ein Urteil des
Landgerichts München I stützt diese skeptische Sicht. Das Gericht
wies die Klage eines Nutzers ab, der wegen der Übermittlung seiner
Daten in die USA Schadensersatz forderte. Die Richter
argumentierten, wer einen globalen US-Dienst wie Facebook
wissentlich nutze, müsse mit einem Datentransfer rechnen. Sich
später darüber zu beschweren, sei widersprüchliches Verhalten. Das
Fazit der Runde: Der Kampf gegen die Datenkraken ist zäh und die
Erfolge sind oft kleiner, als es den Anschein hat.
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03.10.2025
1 Stunde 10 Minuten
Die Abhängigkeit von US-amerikanischen IT-Diensten birgt konkrete
Risiken. Deutlich wurde dies jüngst etwa im Fall von Karim Khan,
Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), dem
Microsoft plötzlich seine Konten sperrte. Grund seien Sanktionen
der US-Regierung gegen den IStGH gewesen. Solche
"Killswitch"-Aktionen zeigen die Verwundbarkeit auch von
europäischen Nutzern. Zudem scannen Dienste wie Microsoft und
Google automatisch Inhalte in ihren Cloud-Speichern und melden
verdächtige Funde an US-Strafverfolgungsbehörden. In Episode 144
des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und Joerg gemeinsam
mit Peter Siering dem Thema digitale Souveränität. Peter, seit 35
Jahren bei heise und Leiter des Ressorts Systeme und Sicherheit,
bringt seine langjährige Erfahrung mit Microsoft-Produkten und
Open-Source-Alternativen in die Diskussion ein. Für den Ausstieg
aus Microsoft 365 empfiehlt Peter Nextcloud als zentrale
Alternative. Die Open-Source-Software bietet kollaborative
Dokumentenbearbeitung, Chat und Videokonferenzen. Kleine
Unternehmen können diese Lösung über lokale Systemhäuser beziehen,
müssen aber Schulungsaufwand und Umstellungspannen einkalkulieren,
wie Peter betont. Der Wechsel erfordere Investitionsbereitschaft.
Bei Cloud-Diensten existieren durchaus europäische Alternativen zu
den US-Hyperscalern wie AWS oder Azure. OVH aus Frankreich und
IONOS aus Deutschland bieten vergleichbare Dienste an, wenn auch
mit weniger granularen Optionen. Die Preisunterschiede sind dabei
überraschend gering. Wichtig sei, von Anfang an auf
Anbieterunabhängigkeit zu achten und proprietäre Lösungen zu
vermeiden, erläutert Peter. Wechselwilligen empfiehlt er als ersten
Schritt eine Bestandsaufnahme: Wo liegen meine Daten? Habe ich sie
leichtfertig aus der Hand gegeben? Der Wechsel zu europäischen
E-Mail-Anbietern und Cloud-Speichern sowie die Nutzung alternativer
Suchmaschinen und Browser sind praktikable Sofortmaßnahmen. Für
Unternehmen lohnt die Suche nach lokalen Dienstleistern, die
europäische Alternativen implementieren können.
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Über diesen Podcast
Sie möchten beim Thema Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, aber
keine seitenlange Literatur wälzen? Dann wenden Sie sich
vertrauensvoll an unser Juristen-Redakteurs-Duo. Alle 14 Tage
bespricht c't-Redakteur Holger Bleich mit Joerg Heidrich aktuelle
Entwicklungen rund um den Datenschutz. Joerg ist beim
c't-Mutterschiff Heise Medien als Justiziar für das Thema zuständig
und hat täglich mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) zu tun. Wechselnde Gäste ergänzen das Duo. Mehr Infos gibts
unter https://heise.de/-4571821
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