Podcaster
Episoden
06.02.2026
1 Stunde 11 Minuten
In der aktuellen Episode 152 der Auslegungssache widmen sich Holger
und Joerg einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist
Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein
lästiger Kostentreiber? Als Gast begrüßen sie dazu Frederik
Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz. Anlass ist ein
aktuelles White Paper der Stiftung, das selbstbewusst den Titel
"Wirtschaftsvorteil Datenschutz" trägt. Frederick vertritt im
Podcast die Position der Stiftung, dass Unternehmen, die
Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig
resilienter und erfolgreicher sind. Er argumentiert, dass guter
Datenschutz fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit
sich bringt und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schafft:
Vertrauen. Gerade in Zeiten, in denen die DSGVO oft als
Innovationsbremse verschrien werde, wolle die Stiftung Datenschutz
einen Gegenpol setzen und Datenschutz als Qualitätsmerkmal "Made in
Germany" etablieren. Die Diskussion im Podcast zeigt jedoch
schnell, dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen
auseinanderklaffen. Während Einigkeit darüber besteht, dass
Datenschutz Reputationsschäden verhindern kann, zweifeln die Hosts
an der These, dass er bereits heute ein echter Standortvorteil ist.
Holger verweist auf die Dominanz US-amerikanischer Konzerne, die
oft nach dem Prinzip "Move fast and break things" agieren und sich
ihre marktbeherrschenden Positionen teils durch die Missachtung
europäischer Standards gesichert haben. Auch die mangelnde
Nachfrage der Kunden nach datenschutzfreundlichen Produkten wird
thematisiert: Oft schlägt Bequemlichkeit die Datensparsamkeit.
Einig ist sich die Runde, dass im Datenschutzrecht die Bürokratie
für kleine Unternehmen dringend abgebaut werden muss. Es sei
unverhältnismäßig, wenn der Handwerksbetrieb um die Ecke dieselben
Dokumentationspflichten erfüllen muss wie ein Großkonzern, obwohl
das Risiko völlig unterschiedlich ist, betont Frederick. Hier setzt
die Runde ihre Hoffnungen in die anstehenden Reformen der DSGVO auf
EU-Ebene. Besonders kritisch sehen alle drei allerdings die Idee
der Bundesregierung, betriebliche Datenschutzbeauftragte
abzuschaffen. Das löse kein einziges Problem. Mehr Sympathie hat
Frederick für eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht auf
Bundesebene - zumindest für länderübergreifende Sachverhalte. Die
aktuelle Situation mit bis zu 17 unterschiedlichen
Behördenmeinungen zum selben europäischen Recht sei nicht tragbar.
Mehr
23.01.2026
1 Stunde 11 Minuten
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen
Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit
sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt
von Episode 151 des c't-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger und
heise-Justiziar Joerg sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist
Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch
Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf
Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für
Datenschutzaufsicht. Kristin erläutert zunächst die Grundlagen. Die
DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu
Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen
Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die
DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des
öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich
Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung. Eine
Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen
verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es
für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in
Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer
richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter?
Ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun
können, was sie wollen, betont Kristin. Sie müssen den Grundsatz
der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben,
die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen
dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen
ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche
Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Kristin. Ein
praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden
schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen,
welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss
diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen -
auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die
Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht,
für mehr Sensibilität zu sorgen. Betroffenenrechte gelten auch
gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn
gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es
Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und
laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei
Gerichtsakten oft ins Leere - was einmal in einer Akte steht, lässt
sich meist nicht einfach entfernen. Zum Schluss geht es um den
Einsatz von KI am Gericht. Einen "Robo-Richter" lehnt Kristin
strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen
vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei
unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder
in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der
Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die
Verantwortung klar beim Menschen bleibt.
Mehr
09.01.2026
1 Stunde 6 Minuten
In Episode 150 des c't-Datenschutz-Podcasts geht es um IT-Forensik,
insbesondere die digitale Spurensicherung nach Cyberangriffen und
bei Verdachtsfällen im Unternehmen. Redakteur Holger Bleich und
heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich haben dazu Joanna Lang-Recht
eingeladen. Sie leitet den Bereich Forensik bei der Intersoft
Consulting Services AG und bringt einen ungewöhnlichen Werdegang
mit: Nach einem Germanistikstudium wechselte sie zur IT-Security
und erwarb zahlreiche Zertifizierungen im Bereich Forensik. Joanna
beschreibt IT-Forensik als klassische Spurensuche, nur eben
komplett digital. Ermittelt wird auf Laptops, Smartphones, Servern
oder in ganzen IT-Landschaften. Ziel sei es, sauber zu
rekonstruieren: Wer ist eingedrungen, welche Daten sind betroffen
und wie groß ist der Schaden. Ihr Team identifiziert Spuren,
sichert sie möglichst gerichtsfest und wertet sie neutral aus. Den
größten Teil ihrer Einsätze machen laut Joanna Ransomware-Angriffe
aus. Mehr als die Hälfte aller Vorfälle drehen sich um erpresste
Unternehmen, deren Systeme verschlüsselt wurden. Feiertage gelten
dabei als Hochrisikophase: IT-Abteilungen sind dünn besetzt,
Angriffe werden später bemerkt, Schäden wachsen. Ein heikles Thema
ist das Zahlen von Lösegeld. Viele Unternehmen verhandeln
tatsächlich mit den Erpressern, oft aus purer Not, weil Backups
fehlen oder unbrauchbar sind. Joanna schildert, dass diese
kriminellen Gruppen professionell auftreten: mit eigenen
Chatportalen, Support-Strukturen und einer Art Notrufsystem. Wer
zahlt, erhält in der Regel auch funktionierende
Entschlüsselungsschlüssel, sonst würde das kriminelle
Geschäftsmodell zusammenbrechen. Neben externen Angriffen
bearbeiten Forensik-Teams auch interne Fälle in Unternehmen:
Verdacht auf Datendiebstahl durch Mitarbeitende,
Wirtschaftsspionage oder Arbeitszeitbetrug. Hier sei besondere
Vorsicht gefragt, erzählt Joanna. Untersuchungen müssen eng am
konkreten Verdacht bleiben, um nicht unnötig in private Daten
einzudringen. Bring-your-own-Device-Modelle erschweren solche
Ermittlungen erheblich und machen sie manchmal sogar unmöglich. Im
Spannungsfeld zwischen Aufklärung und Datenschutz betont Joanna die
Zusammenarbeit mit den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder.
Meldungen zu Sicherheitsvorfällen laufen demnach meist pragmatisch
ab, Nachfragen bleiben sachlich. Betroffenenrechte spielen Joanna
bei der Spurensuche eine Rolle, bremsen die Ermittlungen aber
selten, solange die Datensicherung gut begründet ist. Vor jeder
Analyse prüfe das Team, ob ein berechtigtes Interesse gemäß DSGVO
vorliege und ob Privatnutzung der Geräte erlaubt war. Bei unklaren
Situationen lehne man Aufträge ab.
Mehr
12.12.2025
1 Stunde 37 Minuten
In der letzten Episode des Jahres 2025 blicken Holger und Joerg auf
zwölf turbulente Monate zurück. Mit dabei ist wieder einmal
Rechtsanwältin Anna Cardillo. Anna ist Partnerin in der Berliner
Kanzlei MYLE. Sie berät Unternehmen und Behörden im Bereich
Datenschutz und Informationssicherheit. Zu Beginn diskutieren die
drei einen aktuellen "Paukenschlag": Der gemeinsame Beschluss von
Bundeskanzler und Länderchefs zur Staatsmodernisierung enthält
weitreichende Pläne zur Verschlankung der Datenschutz-Durchsetzung.
Die Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter
soll wegfallen. Anna kritisiert das scharf: Die Anforderungen der
DSGVO blieben ja bestehen, nur fehle dann die Person, die sich
darum kümmert. Von Entbürokratisierung zu sprechen, sei
irreführend. Beim Blick auf das Datenschutzabkommen mit den USA
sind sich die drei einig: Die Lage bleibt brisant. Zwar hat ein
US-Gericht im Mai entschieden, dass dass zwei Mitglieder der
US-Datenschutz- und Freiheitsrechtekommission PCLOB (Privacy and
Civil Liberties Oversight Board) rechtswidrig durch den amtierenden
Präsidenten Donald Trump entlassen wurden. Doch die Ankündigung
Trumps, dem Datenschutzabkommen de facto komplett die Grundlage zu
entziehen, schwebt wie ein Damoklesschwert über den
EU-US-Datentransfers. Anna rät Unternehmen dringend, sich auf
Alternativen vorzubereiten. Das Jahr brachte auch saftige
Bußgelder: TikTok kassierte in Irland 530 Millionen Euro wegen
Datentransfers nach China, Vodafone in Deutschland 45 Millionen
Euro wegen Sicherheitslücken und mangelnder Kontrolle von
Vertriebspartnern. Die Runde sieht darin ein wichtiges Signal, dass
Unternehmen ihre Dienstleister sorgfältiger überwachen müssen.
Große Sorgen bereitet den Diskutanten die aktuelle Rechtsprechung
zur Haftung von Plattformen. Das EuGH-Urteil im Fall "Russmedia"
deutet darauf hin, dass Forenbetreiber und Social-Media-Plattformen
künftig Inhalte schon vor der Veröffentlichung prüfen müssen, um
nicht sofort für Datenschutzverstöße haftbar zu sein. Dies könnte
das Ende des bewährten "Providerprivilegs" bedeuten, bei dem
Plattformen erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung haften, und
faktisch zu einer umfassenden Überwachungspflicht durch
Upload-Filter führen. Zum Abschluss diskutiert das Trio das
sogenannte "Omnibus-Paket" der EU, das weitreichende Änderungen an
der DSGVO und anderen Digitalgesetzen vorsieht. Während Joerg
durchaus pragmatische Erleichterungen erkennt, befürchtet Holger
eine Aufweichung des Datenschutzes zugunsten der Industrie, etwa
beim Training von KI-Modellen mit Nutzerdaten. Am Ende fällt das
Fazit der Runde fällt eher pessimistisch aus: Der Datenschutz stehe
vor schwierigen Zeiten.
Mehr
28.11.2025
1 Stunde 8 Minuten
In Episode 148 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und
Joerg einem Thema, das oft im Schatten des Datenschutzes steht,
aber für eine lebendige Demokratie essenziell ist: der
Informationsfreiheit. Während die DSGVO den Zugriff auf eigene
personenbezogene Daten regelt, gewähren
Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Transparenzgesetze den
Bürgern Einblick in das interne Handeln des Staates. Zu Gast ist
Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD). Krasemann, selbst Pocaster, ist dort
Referatsleiter für die Bereiche Akkreditierung/Zertifizierung und
Informationsfreiheit. Er erläutert, dass das „Right to Know“ in
Deutschland ein föderaler Flickenteppich ist. Während der Bund und
viele Länder entsprechende Gesetze haben, hinken Bayern und
Niedersachsen hinterher. In Bayern gibt es nur rudimentäre
Regelungen, in Niedersachsen warten Bürger bislang vergeblich auf
ein versprochenes Gesetz. Die Informationsfreiheitsgesetze
ermöglichen jedem Bürger und Unternehmen, Einblick in amtliche
Informationen zu verlangen, und zwar ohne Begründung. Anders als
beim datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO
geht es nicht um persönliche Daten, sondern um Transparenz
staatlichen Handelns. Krasemann betont seine Herangehensweise bei
der Aufsicht: Die Behörden arbeiten mit Steuergeldern und sollen
keine unnötigen Geheimnisse haben. Die Hürden für eine IFG-Auskunft
sind niedrig: Eine formlose E-Mail an die Behörde reicht aus. Man
muss sich nach der Erfahrung Krasemanns nicht auf konkrete Gesetze
berufen. Die Behörde hat dann einen Monat Zeit zu antworten und
muss bei Unklarheiten sogar unterstützend nachfragen. Plattformen
wie "FragDenStaat" erleichtern den Prozess zusätzlich und machen
Anfragen und Antworten öffentlich zugänglich. Doch der Experte
verschweigt nicht die Probleme. Behörden können Anträge ablehnen,
etwa wenn es um die öffentliche Sicherheit, laufende
Gerichtsverfahren oder Geschäftsgeheimnisse bei öffentlichen
Ausschreibungen geht. Auch der Datenschutz Dritter spielt eine
Rolle, ist aber oft durch simple Schwärzungen lösbar, ohne die
Auskunft komplett zu verweigern. Krasemann warnt eindringlich vor
aktuellen politischen Bestrebungen, die Informationsfreiheit unter
dem Deckmantel des Bürokratieabbaus einzuschränken. Gerade in
Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Institutionen
sei Transparenz ein wichtiges Mittel zur Vertrauensbildung. Die
Hoffnung auf ein bundesweites Transparenzgesetz, wie es die
Ampel-Koalition geplant hatte, sieht er unter der neuen Regierung
skeptisch.
Mehr
Über diesen Podcast
Sie möchten beim Thema Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, aber
keine seitenlange Literatur wälzen? Dann wenden Sie sich
vertrauensvoll an unser Juristen-Redakteurs-Duo. Alle 14 Tage
bespricht c't-Redakteur Holger Bleich mit Joerg Heidrich aktuelle
Entwicklungen rund um den Datenschutz. Joerg ist beim
c't-Mutterschiff Heise Medien als Justiziar für das Thema zuständig
und hat täglich mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) zu tun. Wechselnde Gäste ergänzen das Duo. Mehr Infos gibts
unter https://heise.de/-4571821
Kommentare (0)