Der Spion auf der Nase

Der Spion auf der Nase

vor 2 Wochen
Mit Nico Jurran, Thomas Schwenke, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 14 Minuten
Podcast
Podcaster
Der c't-Datenschutz-Podcast

Beschreibung

vor 2 Wochen
In Episode 155 dreht sich alles um smarte Brillen – und die Frage,
ob man sie bedenkenlos tragen darf. Holger und Joerg haben sich
gleich zwei Gäste eingeladen: Datenschutzanwalt Thomas Schwenke,
der vor zehn Jahren über Smart Glasses promoviert hat, und
c't-Redakteur Nico Jurran, der selbst eine Ray-Ban Meta besitzt und
sie im Alltag nutzt. Nico stellt die Technik vor: Die Meta-Brille
sieht aus wie eine gewöhnliche Ray-Ban Wayfarer, hat aber eine
Kamera, Mikrofone, Lautsprecher und Akku in den etwas breiteren
Bügeln versteckt. Per Sprachbefehl oder Knopfdruck macht sie Fotos
und Videos, übersetzt Sprachen in Echtzeit, liest Nachrichten vor
und erkennt Objekte. Über Bluetooth ist sie permanent mit dem
Smartphone verbunden, ein Meta-Account ist Pflicht. Von außen
erkennt man die smarte Brille kaum – und genau das macht sie aus
Datenschutzsicht so problematisch. Thomas bringt zunächst eine
fundamentale Frage auf den Tisch: Darf man die Brille überhaupt
besitzen? Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz
(TDDDG) verbietet Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände
getarnt sind und heimliche Aufnahmen ermöglichen. Zwar blinkt beim
Fotografieren eine kleine LED am Rahmen, doch Holger bestätigt aus
eigener Erfahrung, dass er dieses Signal bei Tageslicht nicht
wahrgenommen hat. Thomas verschärft das Argument: Für wenige Euro
gibt es bei Amazon Abdeckkappen, die das Warnsignal unsichtbar
machen, ohne die Kamerafunktion zu blockieren. Wer eine solche
Kappe anbringt, könnte sich als Hersteller einer verbotenen
Telekommunikationsanlage strafbar machen, spekuliert Schwenke. Auch
die DSGVO stellt die Brillenträger vor massive Probleme. Eine
Rechtsgrundlage für heimliche Aufnahmen fremder Personen sieht
Thomas praktisch nicht. Berechtigte Interessen scheitern regelmäßig
an den überwiegenden Schutzinteressen der Gefilmten. Eine
Einwilligung ist im Alltag nicht einholbar – schon gar nicht bei
Kindern, deren Erziehungsberechtigte man erst finden müsste. Die
sogenannte Haushaltsausnahme für rein private Datenverarbeitung
greift nach Einschätzung der Diskutanten ebenfalls nicht, sobald
die Aufnahmen in die Meta-Cloud wandern, von Subunternehmern in
Kenia gesichtet und für KI-Training verwendet werden. Thomas sieht
hier sogar eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Brillenträger und
Meta – mit der Folge, dass Nutzer für Datenschutzverstöße des
Konzerns mithaften könnten. Weitere Rechtsprobleme türmen sich auf:
Das Recht am eigenen Bild schützt vor heimlichen Aufnahmen.
Strafrechtlich drohen Konsequenzen bei Aufnahmen in geschützten
Lebensbereichen wie Umkleidekabinen, beim Mitschneiden nicht
öffentlich gesprochener Worte oder bei der Verbreitung intimer
Aufnahmen. Thomas warnt zudem vor einem gesellschaftlichen
Überwachungseffekt: Wenn jeder eine solche Brille tragen könnte,
veränderten Menschen ihr Verhalten aus Angst vor permanenter
Beobachtung. Trotz aller Bedenken sprechen sich alle Beteiligten
gegen ein generelles Verbot aus. Holger verweist darauf, dass
Smartphones mit ihren Kameras ähnliche Probleme aufwerfen, ohne
dass jemand ein Verbot fordere. Nico betont die positiven
Anwendungsszenarien etwa für Sehbehinderte. Thomas plädiert für
stärkere technische Schutzmaßnahmen wie automatische Anonymisierung
oder deutlich wahrnehmbare Aufnahmegeräusche. Am Ende bleibt die
Erkenntnis, dass die Technik der Regulierung wieder einmal weit
voraus ist – und die Faszination selbst bei den Warnern überwiegt.
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