Follow the Rechtsstaat Folge 156

Follow the Rechtsstaat Folge 156

Ein Lobgesang zum Jahresende
47 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche
Zum Jahresende präsentieren Niko Härting und Stefan Brink drei
lobenswerte Gerichtsentscheidungen: Jedenfalls Niko Härting begrüßt
eine konsequente Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg
zum Verhältnis zwischen Datenschutz und Anwaltsgeheimnis.
Informationen, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen, sind bei
Auskunftsanträgen nach Art. 15 DSGVO laut dieser Entscheidung tabu.
(00:55) Keine Massenüberwachung durch die Hintertür: Vodafone hat
sich beim Bundesverfassungsgericht per einstweiligem
Anordnungsantrag erfolgreich gegen die Herausgabe von Millionen
Nutzerdaten gewehrt. Dabei ging es um DNS-Server-Anfragen, die per
einfachem Abhörbeschluss (§ 100a StPO) überwacht und ausgewertet
werden sollten. (17:58) Der BGH hat sich in einer
Deezer-Entscheidung noch einmal sehr grundsätzlich mit dem Begriff
des immateriellen Schadens gemäß Art. 82 DSGVO befasst. Karlsruhe
hält daran fest, dass es zwei Fallgruppen eines solchen Schadens
gibt – den „Kontrollverlust“ und die „begründete Befürchtung des
Missbrauchs“ sind die beiden Schlagworte. (31:01)

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