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vor 3 Wochen
Zunächst blicken Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute
(00:41) nach Bayern, auf eine Anfechtungsklage vor dem VG Ansbach
v. 2.11.2022 – AN 14 K 21.01431. Das bayrische Landesamt für
Datenschutz hatte eine Verwarnung für einen besorgten Vater
ausgesprochen. Dieser hatte Fotografien von Falschparkern auf dem
Schulweg seiner Kinder aufgenommen und diese an die Polizei
weitergeleitet. Nach Ansicht des VG Ansbach war die Verwarnung
rechtswidrig, als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO
in Betracht. Das LDA Bayern fordert nun die Erfüllung der
Informationspflichten durch den Vater. Anschließend (18:47)
sprechen die beiden über die vom Bundesjustizministerium geplante
Vorratsdatenspeicherung. Prof. Härting ordnete das
Gesetzgebungsvorhaben zunächst in die Historie aus bisheriger
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des
Bundesverwaltungsgerichts und des EuGHs zu vergangenen Versuchen
einer Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene
ein. Ab Minute (29:35) erklärt Niko Härting, weshalb es sich bei
dem Vorschlag um eine ,,Mogelpackung“ handelt. Ab Minute (33:53)
thematisieren Härting und Brink die politischen Hintergründe. Zum
Schluss (43:53) ist die unzureichende Berücksichtigung des Schutzes
von Berufsgeheimnisträgern in dem Entwurf Thema.
(00:41) nach Bayern, auf eine Anfechtungsklage vor dem VG Ansbach
v. 2.11.2022 – AN 14 K 21.01431. Das bayrische Landesamt für
Datenschutz hatte eine Verwarnung für einen besorgten Vater
ausgesprochen. Dieser hatte Fotografien von Falschparkern auf dem
Schulweg seiner Kinder aufgenommen und diese an die Polizei
weitergeleitet. Nach Ansicht des VG Ansbach war die Verwarnung
rechtswidrig, als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO
in Betracht. Das LDA Bayern fordert nun die Erfüllung der
Informationspflichten durch den Vater. Anschließend (18:47)
sprechen die beiden über die vom Bundesjustizministerium geplante
Vorratsdatenspeicherung. Prof. Härting ordnete das
Gesetzgebungsvorhaben zunächst in die Historie aus bisheriger
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des
Bundesverwaltungsgerichts und des EuGHs zu vergangenen Versuchen
einer Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene
ein. Ab Minute (29:35) erklärt Niko Härting, weshalb es sich bei
dem Vorschlag um eine ,,Mogelpackung“ handelt. Ab Minute (33:53)
thematisieren Härting und Brink die politischen Hintergründe. Zum
Schluss (43:53) ist die unzureichende Berücksichtigung des Schutzes
von Berufsgeheimnisträgern in dem Entwurf Thema.
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