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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Zum Gewinnspiel: Hier entlang
Wie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop
gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare
posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden
der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in
den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen
Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und
schöne Vorweihnachtszeit!
Folgenbeschreibung:
In dieser Episode besprechen wir den Beschluss des
Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2025, Aktenzeichen 4 StR 168/25,
veröffentlicht in NStZ 2025, 735, zur Frage der konkreten Gefahr
beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall zeigt
exemplarisch, welche Anforderungen an die Feststellung einer
konkreten Gefahr zu stellen sind und wo in der Klausur die
typischen Fehler lauern.
Der Angeklagte fuhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants
zweimal mit seinem Auto auf einen Zeugen zu, um sich für einen
körperlichen Übergriff zu rächen. Der Zeuge konnte jeweils
ausweichen – beim ersten Mal durch einen Sprung zur Seite, beim
zweiten Mal durch einen Baum als Deckung.
Wir wiederholen zunächst den dreistufigen Aufbau des § 315b StGB
und erklären das Konzept des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs,
bei dem das Fahrzeug als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht
wird. Der Kernpunkt ist dann die Definition der konkreten Gefahr:
Sie erfordert einen Beinahe-Unfall, bei dem es nur noch vom
Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird. Entscheidend ist
die Nichtbeherrschbarkeit der Situation. Räumliche Nähe allein
reicht nicht aus. Der BGH nennt wichtige Indizien wie
Vollbremsungen, unkontrollierbare Ausweichmanöver oder massive
Kontrollverluste.
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