Musk vs. EU | Von Claudia Töpper
13 Minuten
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vor 1 Woche
Strafe gegen X verschärft Streit um
Meinungsfreiheit
Die EU hat die Plattform X wegen Verstößen gegen den
Digital Services Act mit einer Strafe von 120 Millionen Euro
belegt. Damit verschärft sich der Streit über die Grenzen von
Kontrolle und Meinungsfreiheit im digitalen Raum.
Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Die EU hat am Donnerstagabend, den 04.12.2025 gegenüber der
Online-Plattform X eine Strafe von 120 Mio. Euro (140 Mio.
US-Dollar) wegen des Verstoßes gegen den „Digital Service Act“
(DSA) verhängt. Der DSA gilt seit Februar 2024. Offiziell wurde
er für einen besseren Schutz für Kinder auf Online-Plattformen
eingeführt, da schneller illegale Inhalte gelöscht werden und
Beschwerden von Nutzern besser aufgegriffen werden können.(1)
Die Höhe der Strafe setzt sich wie folgt zusammen: 45 Millionen
Euro für die irreführende Gestaltung der Verifizierungshäkchen,
40 Millionen Euro Strafe für den fehlenden Datenzugang für
Forscher sowie 35 Millionen Euro für die fehlende Transparenz bei
Werbung.(2) Dies teilte die Europäische Kommission in ihrer
Pressemitteilung am Freitag, den 05.12.2025 auf ihrer
Internetseite mit.(3)
Elon Musk, der seit 2022 Eigentümer der Online-Plattform X ist,
reagierte auf die Strafzahlungen damit, dass er den X-Account der
Europäischen Kommission für Werbung sperren ließ.(4) Somit kann
die Europäische Kommission auf X keine kostenpflichtigen Beiträge
mehr bewerben. Dies hat die Einschränkung ihrer Reichweite auf X
zur Folge.(5) Zusätzlich forderte Musk am Samstag, den 06.12.2025
„die Auflösung der EU und die Rückgabe der Souveränität an die
einzelnen Länder, damit die Regierungen wieder besser die
Bevölkerung vertreten können“.(6)
USA macht Klagen gegen EU und UK möglich
Der GRANITE-Act (Guaranteeing Rights Against Novel International
Tyranny & Extortion), dessen Entwurf im November 2025 in
Wyoming in den USA eingereicht wurde, würde Klagen gegen die EU
und dem Vereinigten Königreich erlauben, wenn Plattformen und
US-Bürger wegen freier Meinungsäußerung zu Strafen verurteilt
werden. Dieser ist eine Reaktion auf den DSA der EU und dem
„Online Safety Act“ aus Großbritannien und soll das „First
Amendment“ der US-Verfassung schützen - sprich, die freie
Meinungsäußerung.(7) Da diese Klagen vor den US-Gerichten
verhandelt werden, drohen der EU und UK Schadensersatzklagen in
Milliardenhöhe, denn dieser bricht die Souverän-Immunität
ausländischer Staaten und sieht mindestens 10 Millionen US-Dollar
pro Verstoß vor. Als Verstoß wird jegliche Anordnung zur Zensur
gesehen, die Bußgelder und Löschungen enthält. Verklagt werden
können Großbritannien, die EU sowie ihre Behörden.(8)
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