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  4. Die EUDI-Wallet: Bürger auf Knopfdruck | Von Janine Beicht
Brüssels perfider Plan für den gläsernen und lenkbaren
Bürger

Die EU verspricht Datensparsamkeit und Interoperabilität,
doch in der Praxis wird jede Bewegung nachvollziehbar. Behörden,
Unternehmen und private Anbieter erhalten Zugriff auf sensible
Daten, während die Wallet die gesamte Lebensrealität verknüpft
und kontrollierbar macht.

Ein Kommentar von Janine Beicht.

Die Europäische Union hat bereits im Jahr 2021 den Grundstein für
ein System gelegt, das weit über eine einfache digitale
Brieftasche hinausgeht. Die novellierte eIDAS-Verordnung [1] und
die dazugehörige Architecture and Reference Framework Toolbox,
die seit Juni desselben Jahres in enger Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten entwickelt wurde, sollen offiziell nationale
Unterschiede bei elektronischen Identitäten beseitigen und
private wie öffentliche Dienste einbeziehen. Jeder Mitgliedstaat
muss bis Ende 2026 mindestens eine European Digital Identity
Wallet anbieten, die für alle EU-Bürger, Einwohner und
Unternehmen verfügbar ist. Die Wallet ermöglicht es, nationale
digitale Identitäten in einer App zu bündeln, Dokumente
anzufordern, zu speichern und zu teilen sowie elektronisch zu
signieren. Die offizielle EU-Linie betont dabei stets die volle
Nutzerkontrolle und erklärt auf ihrer offiziellen Website:

„Ihre persönlichen Daten erzählen die Geschichte Ihres Lebens,
deshalb sollten Sie selbst darüber bestimmen. Genau das sollen die
EU Digital Identity Wallets ermöglichen.“ [2]

Es heißt, die Daten würden lokal auf dem Smartphone gespeichert
und verschlüsselt, es solle kein Tracking und kein Profiling
geben [3], und die geteilten Informationen dürften nicht mit
anderen Datenquellen kombiniert werden. Vier groß angelegte
Pilotprojekte testen bereits Anwendungsfälle in Bildung,
Zahlungen und Reisen. Die Wallet soll offiziell den Alltag
vereinfachen: Ein neues Bankkonto eröffnen, sich an einer
ausländischen Universität einschreiben oder sich auf einen Job
bewerben. Auf Reisen können Bordkarten und Hotelidentifikationen
genutzt werden. Die europäische eIDAS-Verordnung zur
digitalen Identität, (elektronische Identifizierung und
Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt)
wurde schon 2018 verpflichtend. Die EU selbst sieht in der
EUDI-Verordnung einen Schritt zu mehr digitaler Effizienz und
Alltagsnähe.

„Mit der neuen Verordnung werden die Mängel von eIDAS behoben,
indem die Wirksamkeit des derzeitigen Rahmens für die digitale
Identität verbessert und seine Vorteile auf den Privatsektor
ausgeweitet werden.“ [4]

2024: SPDs Impulspapier macht die Wallet zum
Zwangsinstrument für Meinungsäußerung 

Genau dieses angeblich freiwillige System wollen die regierenden
Parteien in Deutschland nun nutzen, um eine verpflichtende
Altersverifikation für soziale Medien einzuführen. Das
fünfseitige Impulspapier der SPD mit dem Titel „Sichere Soziale
Medien – Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum
stärken“ [5] legt fest, dass die Verifikation ausschließlich über
die EUDI-Wallet erfolgen soll. Damit wird eine Altersüberprüfung
automatisch zur Identitätsverifikation. Die Wallet wird im
Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung von der Bundesagentur für Sprunginnovationen
gemeinsam mit Partnern aufgebaut. Der Start in Deutschland ist
für den 2. Januar 2027 vorgesehen. [6] Das Bundesministerium für
Digitales schreibt dazu: 

Die EUDI-Wallet wird digitale Identitäten mit dem Alltag
verbinden, indem sie vielfältige Nachweise (z. B. Personalausweis,
Führerschein) digital abbildet und perspektivisch persönliche
Zertifikate, qualifizierte elektronische Signaturen, pseudonyme
Logins und Zahlungsfunktionen unterstützen soll. So entsteht ein
digitales Werkzeug für Alltag, Bildung und Beruf. [6]

...https://apolut.net/die-eudi-wallet-burger-auf-knopfdruck-von-janine-beicht/

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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