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Die Themen dieser Folge: 1. TU München mit Vorschlägen zu
DS-GVO-Reform (01:17) ine Arbeitsgruppe bei der Technischen
Universität München (TUM), der Stefan Brink und Niko Härting
angehören, hat vier konkrete
Maßnahmenempfehlungen zu zentralen Herausforderungen der DSGVO
und ihrer Weiterentwicklung erarbeitet.  -
(Weiter-)Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die DSGVO -
Vereinfachung der B2B Compliance - Mehr Rechtssicherheit durch
Erlaubnis- und Verbotslisten (Ampelsystem) - Reformmöglichkeiten im
Bereich der Einwilligung und „Do Not Track“. 2. Immer mit der Ruhe:
Übertriebener Beitrag zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von
Anwaltsmails in der FAZ (12:24) Wie ein streitlustiger Anwalt und
eine leicht überforderte Datenschutzbehörde einen überflüssigen
Prozess provozieren. 3. BGH versteht Kanzleipflicht streng (21:34)
Nach Ansicht des BGH brauchen Anwälte auch Ende 2025 noch
dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum. Dabei ging es am
Montag nicht mal um eine virtuelle Kanzlei, sondern
um ein Bürocenter, das Post und Anrufe entgegennimmt
und stets Besprechungsräume vorhält. 4. Der Fall Netanyahu und die
weltweite Macht der US-Konzerne (27:18)
US-Regierung setzt Tech-Firmen als Waffe ein: Richter
des internationalen Strafgerichtshofs Den Haag,
die Haftbefehl für israelischen Regierungschef Netanyahu
ausgestellt haben wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des israelischen
Militäreinsatzes im Gazastreifen, werden von US-Dienstleistern
ausgeschlossen. 5. 150.000 EUR Bußgeld für italienische RAI (34:01)
Mit Entscheidung v. 23.10.2025 verhängte die italienische
Datenschutzbehörde (Garante per
la protezione dei dati personali – GPDP)
ein Bußgeld iHv 150.000 EUR gegen den italienischen
öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanbieter Rai (Radiotelevisione Italiana
S. p. A.). Anlass war die Veröffentlichung einer
WhatsApp-Sprachnachricht zwischen einem Politiker und
seiner Ehefrau ohne deren Einwilligungen, was laut Behörde
nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung nach der DSGVO entsprach.
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„Follow the Rechtsstaat Folge 152“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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