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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei-
und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den
Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr
als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem
gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer
Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die
Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle
Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger
wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen
Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung
als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
Beschreibung:
Heute widmen wir uns einem Thema, das in Klausuren gern als
kleines, aber tricky eingebautes Problem auftaucht: Dürfen
Polizei und Ordnungsbehörden eigentlich zugunsten privater Rechte
einschreiten?
Wir schauen uns die gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 3 POG
(exemplarisch in RLP) an, klären, warum das nur im Ausnahmefall
geht und welche Tatbestandsvoraussetzungen zwingend
erfüllt sein müssen.
Dazu gibt es einen Praxisfall zur Obdachlosigkeit nach Räumung –
und die wichtige Abgrenzung: privatrechtliche
Rechtsdurchsetzung vs. Gefahrenabwehr für hochrangige
Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit.
Was bedeutet „Einschreiten zugunsten privater Rechte“?
Warum ist der Schutz privater Rechte Ausnahme, nicht
Regel?
§ 1 Abs. 3 POG – die vier Voraussetzungen, die alle
erfüllt sein müssen
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