ÖR093 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Frühzeitige Beteiligung betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | § 4 Abs. 1 BauGB

ÖR093 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Frühzeitige Beteiligung betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | § 4 Abs. 1 BauGB

20 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten

ÖR093 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Frühzeitige Beteiligung
betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
§ 4 Abs. 1 BauGB
Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos
Verlag


Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch
Baurecht,
Herbolsheimer/Krüper Das Baurecht
lebt vom Zusammenspiel bundesrechtlicher und landesrechtlicher
Normen. Dabei stellen die Studierenden nicht nur das
Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vor Herausforderungen,
sondern auch die zahlreichen Normverweise und Verweisketten sowie
die zum Teil besonderen prozessualen Konstellationen.

Das neue Lehrbuch zum Baurecht schlägt eine Schneise durch das
Regelungsdickicht und macht das Baurecht, wie es Gegenstand der
universitären Ausbildung und der Staatsexamina ist, handhabbar.
Dabei legen die Autoren Wert auf die Vermittlung von
Systemverständnis, um auch in erst einmal ungewohnt erscheinenden
Fallkonstellationen zu einer sachgerechten Rechtsanwendung zu
gelangen. Zahlreiche Schaubilder erleichtern das Verständnis und
Wiederholungs- und Vertiefungsfragen dienen der eigenen
Repetition.

Inhalt unserer heutigen Folge:
In dieser Folge von Kurzerklärt tauchen wir tief in
die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bauleitplanung
ein. Genauer gesagt, widmen wir uns der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.


Warum ist diese Phase so wichtig? Welche Rolle spielt das
Scoping-Verfahren in der Umweltprüfung? Und welche
Auswirkungen hat ein Verstoß gegen die frühzeitige Beteiligung
auf die Planerhaltung? Wir klären, worauf es in der Klausur
ankommt und geben praxisnahe Beispiele für die behördliche
Beteiligung im Bauleitplanverfahren.


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