SR196 Strafprozessrecht | Durchsuchungsanordnung § 105 StPO | Befassung des Richters | Gefahr im Verzug

SR196 Strafprozessrecht | Durchsuchungsanordnung § 105 StPO | Befassung des Richters | Gefahr im Verzug

23 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch
Strafprozessrecht


"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im
Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische
Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen
Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar.
Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den
Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des
klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess
gelegt."


Folgenbeschreibungbeschreibung:


Beschluss, BVerfG v. 16.6.2015 – 2 BvR 2718/10, NStZ 2015, 529


Ein Fall wie aus dem Lehrbuch – und in jeder Klausur wieder
anders!
Wir schauen uns heute die formellen Voraussetzungen der
Wohnungsdurchsuchung an – und zwar anhand des Paradeproblems:
Wurde der Richtervorbehalt aus Art. 13 GG gewahrt – oder lag
(wirklich) Gefahr im Verzug vor?


Warum das Ganze nicht nur für das Erste, sondern vor allem für
das Zweite Staatsexamen höchst relevant ist? Weil ihr bei solchen
Maßnahmen sauber differenzieren müsst: Wurde ein Versuch
unternommen, den Ermittlungsrichter zu erreichen? Hat er sich
bereits mit dem Fall befasst? Und: Welche Folgen hat ein
möglicher Verstoß?


Wir besprechen mit euch:



§ 105 Abs. 1 StPO und den verfassungsrechtlichen Schutz
aus Art. 13 Abs. 2 GG

Die Definition von Gefahr im Verzug

Den Trichteraufbau zur Prüfungsreihenfolge: Richter –
Staatsanwalt – Polizei

Typische Klausurkonstellationen inkl. „Richter war
erreichbar, hat aber nicht entschieden“


Folgen der richterlichen Vorbefassung: Ende der
Eilkompetenz?

Ausnahmefälle, in denen die Eilkompetenz wieder auflebt

Mehrfache Durchsuchung – warum das zwei eigenständige
Eingriffe sind

Die „Haltbarkeitsdauer“ einer richterlichen
Durchsuchungsanordnung

Und: Was tun bei rechtswidriger Anordnung?



Schlagwörter:
§ 105 StPO, Art. 13 GG, Gefahr im Verzug, Ermittlungsrichter,
Durchsuchung, Eilkompetenz, Vorbefassung,
Beweisverwertungsverbot, Verhältnismäßigkeit, Strafprozessrecht,
Grundrechtsschutz, Klausurklas


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