#001 Falllösung im Polizei- und Ordnungsrecht | Aktuelle Rspr. | Zweckveranlasser | Versammlung | Gaststättenrecht
29 Minuten
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vor 1 Monat
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Folgenbeschreibung:
In dieser Folge tauchen wir tief ein in eine der dogmatisch
spannendsten Figuren des Polizeirechts: den Zweckveranlasser. Am
Beispiel des Eritrea-Festivals in Gießen besprechen wir, wann
Veranstalter:innen für die Gewalt Dritter verantwortlich gemacht
werden können – und wann eben nicht.
Examensrelevanz pur:
Verhaltens-, Zustands- und Nichtstörer dogmatisch abgrenzen
objektive vs. subjektive Theorie zum Zweckveranlasser
„Heckler’s Veto“ und der Schutz friedlicher
Grundrechtsausübung
polizeirechtliche Systematik inkl. § 11 HSOG, Zuständigkeit,
Verhältnismäßigkeit
Verbindung zu Gaststättenrecht, Versammlungsrecht und
Polizeipraxis
Plus: Wir schauen uns an, was das Urteil für die Klausur
bedeutet, wie ihr die Systematik auf unbekannte Fälle übertragt –
und warum ihr an dieser Stelle immer auch an die Grundrechte
denken solltet.
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