ZR101 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Tatbestandsmerkmal Rechtsgutsverletzung | Überblick Teil 2
17 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei-
und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den
Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr
als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem
gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer
Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die
Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle
Hilfe."
Folgenbeschreibung:
Willkommen zu einer neuen Folge von Kurzerklärt – Der
Jurapodcast!
Diese Folge wird euch wieder präsentiert von unserem
Kooperationspartner Nomos Verlag. Den Link zum Nomos-Shop
findet ihr wie immer in unseren Shownotes.
Heute steigen wir tiefer in den § 823 Abs. 1 BGB ein – und
zwar in die geschützten subjektiven Rechte, genauer
gesagt: das Eigentum. Nachdem wir letzte Woche über die
Lebensgüter gesprochen haben, klären wir heute, was das Eigentum
im Sinne des § 823 I BGB umfasst, wann eine
Eigentumsverletzung vorliegt und wo die Grenze zu
bloßen Vermögensschäden verläuft.
Anhand klassischer Beispiele – vom beschädigten Fahrradreifen bis
zum berühmten Fleet-Fall des BGH – zeigen wir euch, wie
ihr in der Klausur sauber zwischen Substanzeingriff,
Besitzentzug und
Nutzungsbeeinträchtigungunterscheidet.
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