Schöner wär's - Wenn Schulen keine AU's fordern würden | Andrea und Anna erklären

Schöner wär's - Wenn Schulen keine AU's fordern würden | Andrea und Anna erklären

12 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche

Warum können Ärzt:innen nicht einfach eine AU für Schülerinnen
und Schüler schreiben? Und warum wird das trotzdem oft von
Schulen gefordert?


Das erklärt Dr. Andrea Morawe in der neuen Folge von
„LandMEDchen“.


Auf euch wartet eine Sonderfolge „Schöner wär’s“, wieder mit der
VERAH-Schwester Anna List.


Das Thema AU und Atteste ist bei den beiden im Alltag gerade sehr
präsent. Und deswegen richtet sich diese Folge auch explizit an
die Schulleitungen. Diese fordern nämlich immer wieder, dass
Schüler:innen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Atteste
vorlegen.


Doch was ist eigentlich eine AU?


Eine AU, kurz für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist ein
ärztliches Dokument, das einen bestimmten Zweck erfüllt. Die
Grundlage hierfür ist die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des GBA
(Gemeinsamer Bundesausschuss).


Als Ärzt:in darf man diese ausstellen, wenn jemand nicht
arbeitsfähig ist. Arbeitsfähig bzw. erwerbsfähig sind
Schüler:innen aber nicht!


Dazu kommt das Landesschulgesetz Sachsen-Anhalt. In diesem steht,
dass die Entschuldigungspflicht bei den Eltern liegt, meist
reicht hier etwas Schriftliches. Die Schule entscheidet
daraufhin, ob das Fehlen der Schüler:in entschuldigt ist.


Ärzt:innen stellen somit keine Schulbefreiungen aus.





Ein ärztliches Attest sollte nur erstellt werden müssen, wenn die
Schule dies explizit verlangt, z.B. wenn ein:e Schüler:in häufig
fehlt.


Über das Attest können die Ärzt:innen keine Legitimation für die
Schule ausstellen, sondern nur eine medizinische Information.





Warum müssen Atteste privat bezahlt werden?


Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur Leistungen, die
medizinisch notwendig sind. Hier gilt das WANZ-Prinzip
(wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig).


Atteste sind nur eine verwaltende Information und nicht Teil
einer medizinisch notwendigen Behandlung.





Das erklärt die Berufsordnung für Ärzte, in der steht, dass
Leistungen in Rechnung gestellt werden müssen. Da die GKV diese
Leistung nicht zahlt, sind die Eltern der Schüler:innen die
Rechnungsempfänger. Es entsteht eine IGeL-Leistung (Individuelle
Gesundheitsleistung).


In der MBOÄ (Muster Berufsordnung der Ärzte) steht, dass diese
sich nach der GoÄ, der Gebührenordnung für Ärzte richten.


Es darf somit ein Aufwand von 5 bis 15€ abgerechnet werden.





Schule und Arbeitsrecht funktionieren völlig unterschiedliche.
Eine AU ist ja auch eine Information an die Betriebe und die
Sozialversicherungsträger, im Schulrecht ist die medizinische
Dokumentation eine andere.





Deswegen appellieren Andrea und Anna an die Schulen:


Bitte akzeptiert die Krankschreibungen der Eltern. Wenn es
Auffälligkeiten gibt, dann ist es sinnvoll, ein ausführliches
Gespräch zu führen, auch gemeinsam mit Vertrauenslehrer:innen.








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