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vor 1 Woche
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht die
Sonne auf: Endlich legt die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine
Anpassung der DS-GVO und der KI-Verordnung (Omnibus) vor. Zunächst
geht es aber (00:54) um ein Interview mit der Informatikerin
Katharina Zweig von der Uni Kaiserslautern in der FAZ zu ChatGPT
und Co. Die Preisträgerin des GDD-Datenschutz-Preises 2024 erklärt,
dass KI Menschen imitiert, die leider keinen Sensor dafür haben,
dass ihnen „Menschlichkeit“ nur vorgespielt wird und bekräftigt den
Satz, dass neue Technologien kurzfristig überschätzt und
langfristig unterschätzt werden. Sodann geht es (11:56) um die am
19.11.2025 von der EU-KOM vorgestellte „Simplification“ der
Digital-Rechtsakte. Im Schnellverfahren sollen Änderungen an der
DS-GVO vorgenommen werden, die etwa die Pseudonymisierung oder die
Definition „wissenschaftlicher Forschung“ betreffen. Der
Auskunftsanspruch des Art. 15 DS-GVO soll an die Verfolgung von
Datenschutzzwecken gekettet werden, auch eine Totalreform von Art.
22 soll den effizienten Einsatz von KI erheblich erleichtern.
Änderung bei der Datenpanne Art. 33 DS-GVO (Meldepflicht nur bei
hohem Risiko binnen nun 96 h) sind ebenfalls vorgesehen, auch die
Einrichtung eines einheitlichen Meldeportals. Diese vorgeschlagenen
Änderungen an der DS-GVO sind mit Blick auf den gerade von
Verarbeitern geäußerten Änderungsbedarf zwar bei weitem nicht
ausreichend, sind allerdings weitgehender als erwartet.
Sonne auf: Endlich legt die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine
Anpassung der DS-GVO und der KI-Verordnung (Omnibus) vor. Zunächst
geht es aber (00:54) um ein Interview mit der Informatikerin
Katharina Zweig von der Uni Kaiserslautern in der FAZ zu ChatGPT
und Co. Die Preisträgerin des GDD-Datenschutz-Preises 2024 erklärt,
dass KI Menschen imitiert, die leider keinen Sensor dafür haben,
dass ihnen „Menschlichkeit“ nur vorgespielt wird und bekräftigt den
Satz, dass neue Technologien kurzfristig überschätzt und
langfristig unterschätzt werden. Sodann geht es (11:56) um die am
19.11.2025 von der EU-KOM vorgestellte „Simplification“ der
Digital-Rechtsakte. Im Schnellverfahren sollen Änderungen an der
DS-GVO vorgenommen werden, die etwa die Pseudonymisierung oder die
Definition „wissenschaftlicher Forschung“ betreffen. Der
Auskunftsanspruch des Art. 15 DS-GVO soll an die Verfolgung von
Datenschutzzwecken gekettet werden, auch eine Totalreform von Art.
22 soll den effizienten Einsatz von KI erheblich erleichtern.
Änderung bei der Datenpanne Art. 33 DS-GVO (Meldepflicht nur bei
hohem Risiko binnen nun 96 h) sind ebenfalls vorgesehen, auch die
Einrichtung eines einheitlichen Meldeportals. Diese vorgeschlagenen
Änderungen an der DS-GVO sind mit Blick auf den gerade von
Verarbeitern geäußerten Änderungsbedarf zwar bei weitem nicht
ausreichend, sind allerdings weitgehender als erwartet.
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