Wirtschaftsnews vom 18. November 2025

Wirtschaftsnews vom 18. November 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 2 Wochen

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:    Winterliche Gefahren: Wer
räumen muss und welche Versicherungen schützen 


 


 


 


Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und
bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen,
Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und
Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind
gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu
halten.
Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt,
haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder
gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung
bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt
unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e.
V. (BdV).


Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich.
Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im
Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf
glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter
Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben.
„Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat,
während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant
auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht
ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter
schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften
mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur
Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall
die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte
Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen
ab – sogar vor Gericht.


Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten
zudem prüfen, ob sie eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt
die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht
ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen.
Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die
durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine
Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine
Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch
Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“.


 


Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich
geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und
gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren
Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen.
Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu
räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7
bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer
sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch
per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.  





 


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