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vor 3 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: Winterliche Gefahren: Wer
räumen muss und welche Versicherungen schützen
Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem
Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf
Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und
Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind
gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu
halten.
Wer diese Verkehrssicherungspflicht
vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht
geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine
Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen
finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt
der Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst
verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare
Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt
eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und
Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst
vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein,
wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in
dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem
Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer
beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer
werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur
Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in
einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie
begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene
Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.
Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst
bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
benötigen. Diese deckt die Haftung
ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß
geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich
empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch
Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung
sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung
erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere
Naturereignisse abzudecken“.
Die Räum- und Streupflichten können regional
unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie
oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden
in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich
ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die
Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten,
etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen.
Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die
Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20251118_kvp.mp3
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