Der Verteidigungsfall in Deutschland (Teil 1) | Von Janine Beicht

Der Verteidigungsfall in Deutschland (Teil 1) | Von Janine Beicht

25 Minuten

Beschreibung

vor 3 Wochen

Rechtliche Grundlagen, Einschränkungen und Auswirkungen
auf den Alltag


Ein Kommentar von Janine Beicht.


Der folgende Text untersucht die rechtlichen Grundlagen,
Einschränkungen und praktischen Auswirkungen eines
Verteidigungsfalls in Deutschland. Teil 1 behandelt die
Feststellung des Verteidigungsfalls, die erweiterten Kompetenzen
der Exekutive, mögliche Szenarien, Grundrechte, Mobilität sowie
Arbeitsrecht und Dienstpflichten. 


In einer Zeit geopolitischer Unsicherheiten, in der Konflikte die
Sicherheit Deutschlands bedrohen, gewinnt die Frage nach den
Abläufen eines Verteidigungsfalls an Bedeutung.


Stellen Sie sich vor, wie ein solcher Ausnahmezustand den Alltag
verändert: Von zentralisierten Entscheidungen bis zu
Rationierungen, die das Leben auf den Kopf stellen. Basierend auf
dem Grundgesetz und dem Operationsplan Deutschland, der
militärische und zivile Maßnahmen koordiniert, entsteht ein Bild
von gesteigerter Staatsmacht, die Freiheiten einschränkt, um die
Nation zu schützen. Rechtliche Grundlagen und praktische
Auswirkungen verdeutlichen die Bedeutung von Resilienz und machen
die Grauzonen sichtbar, in denen politische Entscheidungen
getroffen werden.


Was bei Ausrufung des Verteidigungsfalls (also bei einem Krieg
bzw. einer existenziellen militärischen Bedrohung) in Deutschland
passieren würde, ist im Grundgesetz (GG) durch sogenannte
Notstands-Artikel bestimmt. Aber: Es gibt viele Unsicherheiten,
und nicht alle Szenarien sind gesetzlich konkret bis ins kleinste
Detail geregelt. Die bestehenden Bestimmungen erlauben nur eine
theoretische Einschätzung der zulässigen Maßnahmen, möglicher
Einschränkungen von Grundrechten und der Bereiche, in denen
Rechtslücken oder Interpretationsspielräume politisches Handeln
bestimmen.


Rechtsgrundlagen: Was bedeutet „Verteidigungsfall“
rechtlich?


Der Verteidigungsfall markiert den Übergang zu einem Zustand
erhöhter Alarmbereitschaft, in dem der Staat seine Kompetenzen
erweitert, um eine sogenannte Bedrohung abzuwehren. 


Definition und Feststellung des
Verteidigungsfalls


Im Grundgesetz ist der Verteidigungsfall geregelt in Abschnitt
Xa, Art. 115a–115l GG. Definition Verteidigungsfall, dort heißt
es [1]:
„Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt
angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht
(Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des
Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der
Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der
abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des
Bundestages.“

Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt
verkündet; ist dies nicht sofort möglich, erfolgt die Bekanntgabe
auf anderem Weg und wird später im Bundesgesetzblatt
nachgetragen. Ist der Verteidigungsfall festgestellt und erfolgt
ein Angriff, kann der Bundespräsident mit Zustimmung des
Bundestages völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des
Verteidigungsfalles abgeben. Kann der Bundestag nicht tätig
werden, übernimmt der Gemeinsame Ausschuss diese Aufgabe.


Gestärkte Kompetenzen der Exekutive


Im Verteidigungsfall erhält die Exekutive deutlich gestärkte
Kompetenzen: Gesetzgebungsbefugnisse werden zentralisiert,
Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte liegt beim
Bundeskanzler. Notstandsgesetze (d.h. Gesetze, die nur im
Verteidigungsfall relevant sind) können entgegenstehendes Recht
außer Kraft setzen, solange sie gelten. Diese Notstandsregelungen
gelten nach Art 115k jedoch nicht unbegrenzt: Spätestens sechs
Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalls treten viele der
beschlossenen Maßnahmen wieder außer Kraft. [2] 


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