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Beschreibung
vor 3 Monaten
Endlich geht es im Data Navigator um das Cloudswitching. Zu Gast in
Folge 31 ist Seda Dinc, Senior Associate bei HÄRTING Rechtsanwälte.
Mit ihr sprechen Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne über
Kapitel VI des Data Act und die neuen Regelungen für SaaS- und
Clouddienste. Seda Dinc-Öztürk hat in Berlin Jura studiert und
schon studiumbegleitend bei HÄRTING gearbeitet. Seit 2021 ist sie
Rechtsanwältin im IT-Team von HÄRTING: Sie beschäftigt sich
vorwiegend mit der Vertragsgestaltung. Im Mai hat sie auf der @KIT
einen Vortrag gehalten, der sich u.a. mit dem Einfluss des Data Act
auf Cloud-basierte Systeme befasst hat. In der K&R ist ein
Beitrag von ihr zu diesem Thema erschienen. Im Gespräch mit Seda
klären wir, wie inwiefern der Data Act auch Cloud-Anbieter
betrifft, und zwar nicht nur große Hyperscaler, sondern auch
kleinere SaaS-Unternehmen, die Cloud-basierte Dienste anbieten –
vom E-Commerce-Tool bis zur Collaboration-Plattform. Wir gehen kurz
auf die Ziele und die Wirkmechanismen der Regelungen ein. Dann
gehen wir im Detail der Frage nach, welche Verpflichtungen sich für
die Anbieter ergeben. Es geht also um die konkrete Beseitigung von
Wechselhindernissen. Cloudswitching soll möglich und finanzierbarer
werden. Wir sprechen über die Pflicht Verträge anzupassen und um
Data Act spezifische Regelungen (vor allem Wechselrechte) zu
erweitern. Thematisiert werden auch die umfassenden
Informationspflichten und die schrittweise Abschaffung von
Wechselentgelten. Schließlich werden wir konkret und sprechen über
die Einzelheiten und Bedingungen beim Cloudswitching, insbesondere
kürzere Kündigungsfristen und Anforderungen an die Datenherausgabe
und Interoperabilität.
Folge 31 ist Seda Dinc, Senior Associate bei HÄRTING Rechtsanwälte.
Mit ihr sprechen Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne über
Kapitel VI des Data Act und die neuen Regelungen für SaaS- und
Clouddienste. Seda Dinc-Öztürk hat in Berlin Jura studiert und
schon studiumbegleitend bei HÄRTING gearbeitet. Seit 2021 ist sie
Rechtsanwältin im IT-Team von HÄRTING: Sie beschäftigt sich
vorwiegend mit der Vertragsgestaltung. Im Mai hat sie auf der @KIT
einen Vortrag gehalten, der sich u.a. mit dem Einfluss des Data Act
auf Cloud-basierte Systeme befasst hat. In der K&R ist ein
Beitrag von ihr zu diesem Thema erschienen. Im Gespräch mit Seda
klären wir, wie inwiefern der Data Act auch Cloud-Anbieter
betrifft, und zwar nicht nur große Hyperscaler, sondern auch
kleinere SaaS-Unternehmen, die Cloud-basierte Dienste anbieten –
vom E-Commerce-Tool bis zur Collaboration-Plattform. Wir gehen kurz
auf die Ziele und die Wirkmechanismen der Regelungen ein. Dann
gehen wir im Detail der Frage nach, welche Verpflichtungen sich für
die Anbieter ergeben. Es geht also um die konkrete Beseitigung von
Wechselhindernissen. Cloudswitching soll möglich und finanzierbarer
werden. Wir sprechen über die Pflicht Verträge anzupassen und um
Data Act spezifische Regelungen (vor allem Wechselrechte) zu
erweitern. Thematisiert werden auch die umfassenden
Informationspflichten und die schrittweise Abschaffung von
Wechselentgelten. Schließlich werden wir konkret und sprechen über
die Einzelheiten und Bedingungen beim Cloudswitching, insbesondere
kürzere Kündigungsfristen und Anforderungen an die Datenherausgabe
und Interoperabilität.
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