Wirtschaftsnews vom 28. Oktober 2025

Wirtschaftsnews vom 28. Oktober 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 4 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:   


 


Haftpflicht an Halloween - Schutz vor teuren
Streichen


 


 


 


Viele Menschen freuen sich auf den 31. Oktober. Denn
dann wird der Reformationstag gefeiert, der an die
Veröffentlichung der 95 Thesen durch Martin Luther im Jahr 1517
erinnert. Und dieser Tag ist in neun Bundesländern ein Feiertag,
also arbeitsfrei. Dem einen oder andere graut es allerdings vor
dem 31. Oktober. Nicht, weil in seinem Bundesland gearbeitet
werden muss. 


Die meisten nehmen den 31.10. weniger als kirchlichen
Feiertag wahr, sondern eher als einen Tag zum weltlichen Feiern.
Die Rede ist von Halloween. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor
allem im seinerzeit katholisch geprägten Irland verbreitet,
mittlerweile geht es an diesem Tag auch bei uns hoch her.
 Wenn Kinder und Jugendliche zu Halloween durch die Straßen
ziehen, gehören harmlose Streiche oft dazu. Doch was passiert,
wenn dabei etwas kaputtgeht? Wer haftet - und springt die
Privat-Haftpflichtversicherung ein?


 


Klassische Halloweenstreiche wie Zahnpasta am Türgriff,
Klopapier im Garten oder harmloses Erschrecken sind, wenn
überhaupt, zwar nervig, richten aber keine Schäden an. Sobald
jedoch Sachschäden entstehen - etwa zerkratzte Autos, beschädigte
Fenster oder verschmutzte Fassaden - kann es teuer
werden. 


 


Wann zahlt die
Privat-Haftpflichtversicherung?


Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden
auf, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und keine
vorsätzliche Beschädigung vorliegt. Wichtig: Vorsatz ist
ausgeschlossen. Das heißt: Es kann teuer werden, wenn etwas
mutwillig zerstört wird.


 


Was Eltern wissen sollten


 


Auch Eltern können für das Verhalten ihrer Kinder zur
Verantwortung gezogen werden. Eine gute
Privat-Haftpflichtversicherung für die ganze Familie schützt vor
vielen Risiken - aber eben nicht vor allen, sagt man bei der
LVM-Versicherung. 


 


Was bedeuten "deliktsunfähige Kinder"?


Der sechsjährige Max schmiert an Halloween Kunstblut
an die weiße Haustür seiner Nachbarn. Die rote Farbe lässt nicht
vollständig abwaschen, so dass die Haustür ersetzt werden
muss. Kinder unter sieben Jahren gelten
in Deutschland aber als deliktsunfähig. Sie haften grundsätzlich
nicht für Schäden, die sie anderen zufügen - zum Beispiel, wenn
sie aus Versehen etwas kaputt machen oder jemanden
verletzen.


Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie
ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heißt, auch die private
Haftpflichtversicherung der Eltern muss in Max' Fall nicht
zahlen, sagt man bei der LVM. Ratsam ist für Familien mit kleinen
Kindern eine private Haftpflichtversicherung, die auch
deliktsunfähige Kinder miteinschließt.





 


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