Tätlichkeit am Arbeitsplatz: Stoß reicht für Kündigung

Tätlichkeit am Arbeitsplatz: Stoß reicht für Kündigung

17 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

In dieser Folge bespreche ich die Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25.08.2025 (Az. 15 SLa
315/25).


Es ging um die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der trotz
Handyverbots sein Smartphone nutzte, den Vorgesetzten beleidigte
und sogar körperlich attackierte.


Das LAG stellte klar: Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten können
auch ohne erhebliche Gewalt eine außerordentliche Kündigung
rechtfertigen.


Eine Abmahnung war hier nicht erforderlich.





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