Tätlichkeit am Arbeitsplatz: Stoß reicht für Kündigung
17 Minuten
Beschreibung
vor 1 Monat
In dieser Folge bespreche ich die Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25.08.2025 (Az. 15 SLa
315/25).
Es ging um die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der trotz
Handyverbots sein Smartphone nutzte, den Vorgesetzten beleidigte
und sogar körperlich attackierte.
Das LAG stellte klar: Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten können
auch ohne erhebliche Gewalt eine außerordentliche Kündigung
rechtfertigen.
Eine Abmahnung war hier nicht erforderlich.
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