aktuelles Urteil: € 70.000 an Weiterbildungskosten zurückzahlen?
19 Minuten
Beschreibung
vor 1 Monat
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.08.2025
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Ausbildungskosten
und gezahltem Gehalt.
Der Beklagte wurde zum 01.04.2022
als Brandmeisteranwärter eingestellt.
Gleichzeitig wurde
eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen.
Darin verpflichtete sich der Arbeitgeber, die Kosten (ca.
16.000 EUR) sowie das Gehalt während der Ausbildung (ca.
72.500 EUR) zu übernehmen.
Zugleich enthielt die Vereinbarung Rückzahlungsklauseln (§ 4
und § 5), wonach der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten
sowie die während der Ausbildung gezahlte Vergütung anteilig
erstatten sollte, wenn er innerhalb von 36 Monaten nach
Ausbildungsende „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden
Gründen“ ausschied.
Rückzahlungsklauseln sind nur zulässig, wenn sie zwischen den
Gründen der Beendigung differenzieren.
Problematisch ist der Begriff „Vertretenmüssen“. Er kann
im engeren Sinn (§ 276 BGB) = Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bedeuten, oder
im weiteren Sinn = jede Ursache aus der Sphäre des
Arbeitnehmers umfassen.
Da beide Auslegungen möglich sind, greift
die Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2
BGB) zu Lasten des Arbeitgebers.
ähnliche Podcastfolgen:
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