Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.08.2025

Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Ausbildungskosten
und gezahltem Gehalt.

Der Beklagte wurde zum 01.04.2022
als Brandmeisteranwärter eingestellt.

Gleichzeitig wurde
eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen.
Darin verpflichtete sich der Arbeitgeber, die Kosten (ca.
16.000 EUR) sowie das Gehalt während der Ausbildung (ca.
72.500 EUR) zu übernehmen.

Zugleich enthielt die Vereinbarung Rückzahlungsklauseln (§ 4
und § 5), wonach der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten
sowie die während der Ausbildung gezahlte Vergütung anteilig
erstatten sollte, wenn er innerhalb von 36 Monaten nach
Ausbildungsende „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden
Gründen“ ausschied.

Rückzahlungsklauseln sind nur zulässig, wenn sie zwischen den
Gründen der Beendigung differenzieren.

Problematisch ist der Begriff „Vertretenmüssen“. Er kann

im engeren Sinn (§ 276 BGB) = Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bedeuten, oder

im weiteren Sinn = jede Ursache aus der Sphäre des
Arbeitnehmers umfassen.

Da beide Auslegungen möglich sind, greift
die Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2
BGB) zu Lasten des Arbeitgebers.

ähnliche Podcastfolgen:

1. ⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠Arbeit ohne Lohn⁠⁠

2. ⁠⁠Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit⁠⁠

3.⁠⁠ BAG und Lohnabrechnung⁠⁠

Artikel:

1. ⁠⁠Arbeitslohn steht aus⁠⁠

2. ⁠⁠Arbeitstage pro Monat⁠⁠

3. ⁠⁠Lohnabrechnung in elektronischer Form⁠⁠

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn⁠⁠⁠⁠⁠⁠

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in
Berlin Prenzlauer Berg / Pankow ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin

info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

030 74923060

https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8
Episode melden

„aktuelles Urteil: € 70.000 an Weiterbildungskosten zurückzahlen?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz