345. Alarmstufe rot beim Rundfunk: Urteil gegen unbedingte Zwangsgebühren - Prof Rieck
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vor 1 Monat
Roland Schatz von Media Tenor im
Interview:
Ein höchstrichterliches Urteil verpflichtet den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Programmzusammensetzung
transparent offenzulegen. Besteht über längere Zeit ein
erhebliches Missverhältnis, kann der Rundfunkbeitrag
ungerechtfertigt sein. Der Nachweis gilt als anspruchsvoll, ist
jedoch mithilfe regelmäßiger Medieninhaltsforschung möglich.
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WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK
Das neue Urteil zum Rundfunkbeitrag verändert die
Governance-Struktur der Medien. Es stärkt die
Rechenschaftspflicht der öffentlich-rechtlichen Sender und gibt
Beitragszahlern ein einklagbares Informationsrecht. Damit werden
sie zu aktiven Prinzipalen gegenüber ihren Agenten, den
Rundfunkanstalten.
1. Informationsrecht als Korrektiv
Im freien Markt zeigen Zuschauer und Werbeeinnahmen den Erfolg
eines Senders. Bei öffentlich-rechtlichen Anstalten fehlt dieser
Mechanismus – die Zwangsfinanzierung schafft ein
Principal-Agent-Problem. Das Informationsrecht wirkt als
Korrektiv: Sender müssen offenlegen, ob sie ihren gesetzlichen
Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit erfüllen. Diese
Transparenz macht die Qualität des öffentlichen Gutes
„Rundfunkprogramm“ messbar und legitimiert seine Finanzierung.
2. Wissenschaftliche Medienanalyse als
Beweis
Die Hürde, ein „strukturelles, dauerhaftes“ Missverhältnis zu
belegen, ist hoch, aber überwindbar. Nur Langzeitdaten erlauben
belastbare Aussagen. Das Urteil erkennt wissenschaftliche
Medieninhaltsanalysen als Beweismittel an. So können statt
Einzelbeispielen systematische, replizierbare Studien
herangezogen werden. Institute und Universitäten – etwa Mainz
oder München – liefern seit Jahren Daten, die strukturelle
Verzerrungen nachweisen. Dadurch wird das Informationsrecht
praktisch durchsetzbar.
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#profrieck #mediatenor #GEZ
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