Wirtschaftsnews vom 10. Oktober 2025

Wirtschaftsnews vom 10. Oktober 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 4 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:     Wildunfall – Was ist
versichert? Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zum
richtigen Versicherungsschutz und Verhalten   


 


Im Herbst steigt das Unfallrisiko durch vermehrten
Wildwechsel - insbesondere in den Morgenstunden und in der
Dämmerung. Zwar verursachen die meisten Wildunfälle nur
Blechschäden, doch auch diese können teuer werden. Vor den
Folgekosten schützt die richtige Versicherung.


„Wenn man lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat, muss man nach einem Wildunfall die Schäden am
eigenen Auto selbst zahlen“, sagt man beim Bund der Versicherten
e. V. (BdV). Schäden durch Wildunfälle werden von der
Kaskoversicherung übernommen – sofern diese vorhanden ist. Aber
auch hier kommt es aufs Kleingedruckte an.


Mehr als 280.000 Wildunfälle mit einer durchschnittlichen
Schadenhöhe von 3.850 Euro zählten die deutschen Kfz-Versicherer
allein im Jahr 2023 – laut Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). In der Teil- und in der
Vollkaskoversicherung ist ein Zusammenstoß mit Haarwild
versichert. Zum Haarwild zählen unter anderem Füchse, Hasen,
Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. „Die Kaskoversicherung
übernimmt diese Schäden. Aber nicht alle Unfälle mit Tieren sind
automatisch mitversichert“, so der BdV. Denn der
Kasko-Versicherungsschutz hat Lücken: So sind beispielsweise
Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild,
Wölfen oder Waschbären nicht immer abgedeckt. „Solche Schäden
werden nur übernommen, wenn die Bedingungen die sogenannte
erweiterte Wildschadenklausel enthalten, die ausdrücklich einen
Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließt“, sagt man beim
Bund der Versicherten e. V.


Gut zu wissen: In der Teilkaskoversicherung hat ein
Wildunfall keine negativen Auswirkungen auf den
Schadenfreiheitsrabatt. In der Vollkaskoversicherung müssen
betroffene Versicherte hingegen mit einer Rückstufung der
Schadenfreiheitsklasse rechnen.


Auch für die anschließende Schadenregulierung ist es
wichtig, sich schon am Unfallort korrekt zu verhalten. Zunächst
sollte die Unfallstelle abgesichert und die Polizei
benachrichtigt werden. Das angefahrene Tier sollte man auf keinen
Fall anfassen oder von der Unfallstelle entfernen, da sonst eine
Anzeige wegen Wilderei droht. Betroffene sollten am Unfallort
oder in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Polizei oder
der zuständigen Wildaufsicht warten. Wichtig ist es auch, sich
eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und den Unfall
umgehend dem Versicherer zu melden.


 


 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20251010_kvp.mp3

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