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vor 1 Monat
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Wildunfall – Was ist
versichert? Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zum
richtigen Versicherungsschutz und Verhalten
Im Herbst steigt das Unfallrisiko durch vermehrten Wildwechsel
- insbesondere in den Morgenstunden und in der Dämmerung. Zwar
verursachen die meisten Wildunfälle nur Blechschäden, doch auch
diese können teuer werden. Vor den Folgekosten schützt die
richtige Versicherung.
„Wenn man lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat, muss man nach einem Wildunfall die Schäden am
eigenen Auto selbst zahlen“, sagt man beim Bund der Versicherten
e. V. (BdV). Schäden durch Wildunfälle werden von der
Kaskoversicherung übernommen – sofern diese vorhanden ist. Aber
auch hier kommt es aufs Kleingedruckte an.
Mehr als 280.000 Wildunfälle mit einer durchschnittlichen
Schadenhöhe von 3.850 Euro zählten die deutschen Kfz-Versicherer
allein im Jahr 2023 – laut Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). In der Teil- und in der
Vollkaskoversicherung ist ein Zusammenstoß mit Haarwild
versichert. Zum Haarwild zählen unter anderem Füchse, Hasen,
Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. „Die Kaskoversicherung
übernimmt diese Schäden. Aber nicht alle Unfälle mit Tieren sind
automatisch mitversichert“, so der BdV. Denn der
Kasko-Versicherungsschutz hat Lücken: So sind beispielsweise
Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild,
Wölfen oder Waschbären nicht immer abgedeckt. „Solche Schäden
werden nur übernommen, wenn die Bedingungen die sogenannte
erweiterte Wildschadenklausel enthalten, die ausdrücklich einen
Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließt“, sagt man beim
Bund der Versicherten e. V.
Gut zu wissen: In der Teilkaskoversicherung hat ein Wildunfall
keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. In
der Vollkaskoversicherung müssen betroffene Versicherte hingegen
mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen.
Auch für die anschließende Schadenregulierung ist es wichtig,
sich schon am Unfallort korrekt zu verhalten. Zunächst sollte die
Unfallstelle abgesichert und die Polizei benachrichtigt werden.
Das angefahrene Tier sollte man auf keinen Fall anfassen oder von
der Unfallstelle entfernen, da sonst eine Anzeige wegen Wilderei
droht. Betroffene sollten am Unfallort oder in sicherer
Entfernung auf das Eintreffen der Polizei oder der zuständigen
Wildaufsicht warten. Wichtig ist es auch, sich eine
Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und den Unfall
umgehend dem Versicherer zu melden.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20251010_kvp.mp3
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