Rundfunk oder Schundfunk | Von Paul Clemente

Rundfunk oder Schundfunk | Von Paul Clemente

7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet


Ein Kommentar von Paul Clemente.


Es kracht mal wieder im Zwangsgebühren-TV. Könnte einem egal
sein, wenn Empfang und Zahlung optional wären. Man bräuchte
lediglich die Aus-Taste drücken, das Abo kündigen und die Zahlung
einstellen. So wie bei den Printmedien: Wer ein bestimmtes
Käseblatt nicht mag, kauft’s nicht – und Ende. Aber beim TV ist
das nicht zulässig: Selbst wer sich den Propaganda-Müll erspart,
muss ihn finanzieren. Durch eine Sondersteuer. Für
Regierungskritiker bedeutet das: Man ist gezwungen, seinen
politischen Gegner zu finanzieren. Alle Intendanten und
Moderatoren, die vor drei Jahren „Ungeimpfte“ beschimpften,
bedrohten, die Kriegspropaganda ins Kinderprogramm kippen und die
„Notwendigkeit“ sozialer Grausamkeiten betont. Dennoch finden
sich vermehrt Personen, die gegen den politischen Feind-Funk
rebellieren. Die ihre Zahlung verweigern, die den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk verklagen. So startet am
kommenden Mittwoch, dem 1. Oktober, ein Revisionsverfahren über
die Zahlungspflicht.


Eine anonyme Klägerin aus Rosenheim hatte ihre Befreiung von der
Zwangsgebühr gefordert. Grund: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
habe ein strukturelles Problem in Sachen Meinungs- und
Programmvielfalt. Natürlich wischte das Münchener
Verwaltungsgericht die Klage vom Tisch. Begründung: Gerichte
könnten nicht die Vielfalt des TV-Angebots beurteilen. Das sei
die Aufgabe der Aufsichtsgremien. Dazu zähle auch der
Rundfunkrat. Bei ihm könnten Frustrierte ihre Kritik, ihre Wut,
ihre Aversion ablassen. Nein, Unzufriedenheit mit dem Programm
befreie nicht von der Pflicht, diesen Unsinn zu finanzieren. -
Okay, eine solche Antwort war zu erwarten. Besonders trickreich
ist der Verweis auf den Rundfunkrat: Der hat nämlich nur
beratende Funktion, ist nicht weisungsberechtigt, also faktisch
machtlos.


Aber die Klägerin resignierte nicht, ging in Berufung.
Unterstützer fand sie in der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD. Die
betreuen über 200 GEZ-Gegner. Die gaben der Rosenheimerin den
Rat: Klag dich durch sämtliche Instanzen. Und tatsächlich: Das
Bundesverwaltungsgericht winkte die Berufung durch. Begründung:
Die Klage ist von grundsätzlicher Bedeutung: Es steht nämlich die
Frage im Raum: Darf ein Bürger sich dem Zahlungszwang
widersetzen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich als
Schundfunk erweist? Wenn die Sender ihrer gesetzlich geforderten
Pluralität nicht gerecht werden? Man höre und staune. Wie kommt
es zu diesem Gesinnungswandel der Justiz? Zwei Ereignisse der
vergangenen Wochen könnten mitgewirkt haben.


Vor wenigen Tagen ging ein ZDF-Insider an die Öffentlichkeit.
Kein zurückgesetzter Praktikant, der sich für jahrelange
Verkennung rächt. Nein, es handelt sich um den
ZDF-Frontal-Redakteur Andreas Halbach. Der bestätigte den
Kritikpunkt der GEZ-Gegner: Zensur und Einschüchterung gegenüber
Kollegen mit abweichender Meinung. Im Gespräch mit der
Nachrichten-Seite „Nius“ liefert Halbach ein krasses Beispiel:


...https://apolut.net/rundfunk-oder-schundfunk-von-paul-clemente/


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