Wirtschaftsnews vom 16. September 2025

Wirtschaftsnews vom 16. September 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 2 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 
Thema heute:     Einschränkung des
Widerrufsrechts: Ausgehöhlte Widerrufsmöglichkeit beschneidet
Verbraucherrechte   


 


Die aktuelle Änderung des Verbrauchervertrags- und
Versicherungsvertragsrechts schränkt das Widerrufsrecht ein und
benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher. Das moniert der
Hamburger Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V.
(BdV). Künftig soll das Widerrufsrecht nach spätestens zwölf
Monaten und 14 Tagen enden – bei Lebensversicherungen nach 24
Monaten und 30 Tagen, selbst wenn grundlegende Informationen des
Unternehmens zum Vertrag falsch sind oder fehlen.


Bisher wurden die Versicherer in solchen Fällen mit empfindlichen
Konsequenzen zur Einhaltung ihrer Informationspflichten
angehalten.  Denn solange die Versicherten nicht richtig
informiert waren, begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie
konnten den Vertrag mit einem Widerruf auch Jahre später ohne
Kostennachteile auflösen. Da insbesondere die Auflösung eines
Lebensversicherungsvertrages erhebliche Kostennachteile bedeutet,
ist das eine attraktive Vertragsoption.


Mit einer Nachbelehrung konnte der Versicherer indes sein
Versäumnis jederzeit nachholen und die Frist von 30 Tagen in Gang
setzen. Doch die rechtssichere Möglichkeit wählte in der
Vergangenheit kaum ein Versicherer. Stattdessen wehrten die
Unternehmen die Widerrufsrechte ihrer Kunden mit juristischen
Mitteln ab. Ihre häufigsten Argumente: der Informationsfehler ist
nebensächlich und das Verhalten der Versicherungskunden
treuwidrig. In der Folge kam es zu Massenverfahren vor den
schnell überlasteten Gerichten und zu einer bedenklich
unübersichtlichen Rechtsprechung.


„Die bisherige Regelung zum Widerrufsrecht war einfach und
konsequent. Jetzt zieht der Gesetzgeber weichgekocht vom ewigen
Lamentieren der Versicherer und der Justiz dem Verbraucherschutz
den Stecker. Künftig bleiben selbst gravierende Verstöße gegen
Informationspflichten nahezu folgenlos. Stellt ein Verbraucher zu
spät fest, dass Angaben seines Versicherers nicht stimmen, kann
er nur noch mit hohen Verlusten aus einem mängelbelasteten
Lebensversicherungsvertrag aussteigen“, sagt man beim
BdV-Vorstand.


Hinzu kommt, dass es den Verbrauchern deutlich schwerer gemacht
worden ist, ihre Widerrufsrechte bei Versicherungsverträgen zu
verstehen. Denn der Gesetzgeber hat das Muster für eine
Widerrufsbelehrung, das die Versicherer als vermeintlich
rechtssichere Variante verwenden sollen, mittlerweile auf mehr
als 2.500 Wörter anwachsen lassen. In einer üblichen Schriftgröße
füllt das knapp vier Seiten.  


 


 


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