Wirtschaftsnews vom 16. September 2025

Wirtschaftsnews vom 16. September 2025

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 5 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 
Thema heute:     Einschränkung des
Widerrufsrechts: Ausgehöhlte Widerrufsmöglichkeit beschneidet
Verbraucherrechte   


 


Die aktuelle Änderung des Verbrauchervertrags- und
Versicherungsvertragsrechts schränkt das Widerrufsrecht ein und
benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher. Das moniert der
Hamburger Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V.
(BdV). Künftig soll das Widerrufsrecht nach spätestens zwölf
Monaten und 14 Tagen enden – bei Lebensversicherungen nach 24
Monaten und 30 Tagen, selbst wenn grundlegende Informationen des
Unternehmens zum Vertrag falsch sind oder fehlen.


Bisher wurden die Versicherer in solchen Fällen mit
empfindlichen Konsequenzen zur Einhaltung ihrer
Informationspflichten angehalten.  Denn solange
die Versicherten nicht richtig informiert waren, begann die
Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie konnten den Vertrag mit einem
Widerruf auch Jahre später ohne Kostennachteile auflösen. Da
insbesondere die Auflösung eines Lebensversicherungsvertrages
erhebliche Kostennachteile bedeutet, ist das eine attraktive
Vertragsoption.


Mit einer Nachbelehrung konnte der Versicherer indes sein
Versäumnis jederzeit nachholen und die Frist von 30 Tagen in Gang
setzen. Doch die rechtssichere Möglichkeit wählte in der
Vergangenheit kaum ein Versicherer. Stattdessen wehrten die
Unternehmen die Widerrufsrechte ihrer Kunden mit juristischen
Mitteln ab. Ihre häufigsten Argumente: der Informationsfehler ist
nebensächlich und das Verhalten der Versicherungskunden
treuwidrig. In der Folge kam es zu Massenverfahren vor den
schnell überlasteten Gerichten und zu einer bedenklich
unübersichtlichen Rechtsprechung.


„Die bisherige Regelung zum Widerrufsrecht war einfach und
konsequent. Jetzt zieht der Gesetzgeber weichgekocht vom ewigen
Lamentieren der Versicherer und der Justiz dem Verbraucherschutz
den Stecker. Künftig bleiben selbst gravierende Verstöße gegen
Informationspflichten nahezu folgenlos. Stellt ein Verbraucher zu
spät fest, dass Angaben seines Versicherers nicht stimmen, kann
er nur noch mit hohen Verlusten aus einem mängelbelasteten
Lebensversicherungsvertrag aussteigen“, sagt man beim
BdV-Vorstand.


Hinzu kommt, dass es den Verbrauchern deutlich schwerer
gemacht worden ist, ihre Widerrufsrechte bei
Versicherungsverträgen zu verstehen. Denn der Gesetzgeber hat das
Muster für eine Widerrufsbelehrung, das die Versicherer als
vermeintlich rechtssichere Variante verwenden sollen,
mittlerweile auf mehr als 2.500 Wörter anwachsen lassen. In einer
üblichen Schriftgröße füllt das knapp vier Seiten.
 


 


 


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