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vor 5 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Drohnenfotos sind nicht
immer erlaubt - und nicht überall
Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum
gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd.
Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von
Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen
Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter
der R+V-Versicherung.
"Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am
eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im
Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das
gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne.
Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur
"Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum
Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer
Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu
sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit
rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein
Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten
Drohnen nicht zulässig.
Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu
Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer
beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen
mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen
von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der
Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen
ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt,
macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in
Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen.
Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur
außerhalb der Badezeiten fliegen.
Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien,
Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein
Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden.
"Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter
betragen", so das R+V-Infocenter.
Vor Abflug registrieren
Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft,
muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt
registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250
Gramm wiegen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere
Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische
Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über
Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter
Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine
Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police
oder als Ergänzung zur bestehenden
Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den
Versicherungsnachweis immer dabeihaben.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250909_kvp.mp3
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