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vor 2 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Drohnenfotos sind nicht
immer erlaubt - und nicht überall
Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen
auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch
dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten
und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen
Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter
der R+V-Versicherung.
"Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen
Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss
veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch
für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es
Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht
das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine
Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer
Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer
Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden",
erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von
Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht
zulässig.
Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu
Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So
dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen
Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden
Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht
explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren
Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich
unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für
viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder
und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der
Badezeiten fliegen.
Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien,
Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein
Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden.
"Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter
betragen", so das R+V-Infocenter.
Vor Abflug registrieren
Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss
sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt
registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250
Gramm wiegen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere
Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische
Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über
Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter
Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine
Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police
oder als Ergänzung zur bestehenden
Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den
Versicherungsnachweis immer dabeihaben.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20250909_kvp.mp3
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