Rheinland-Pfalz: Joachim Paul von OB-Wahl ausgeschlossen | Von Janine Beicht

Rheinland-Pfalz: Joachim Paul von OB-Wahl ausgeschlossen | Von Janine Beicht

12 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten

Der Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der
OB-Wahl zeigt: Wo das Altparteienkartell nicht mehr gewinnt, wird
die Konkurrenz kurzerhand entfernt.


Ein Kommentar von Janine Beicht.


In Ludwigshafen hat der Wahlausschuss einen beispiellosen Schlag
gegen die demokratische Grundordnung geführt. Joachim Paul,
AfD-Landtagsabgeordneter und ehemaliges Mitglied des
Bundesvorstands, wurde von der Oberbürgermeisterwahl am 21.
September 2025 ausgeschlossen. Der Vorwurf: Zweifel an seiner
Verfassungstreue. Dieser Schritt markiert einen gefährlichen
Präzedenzfall, der die Grundfesten der freien Wahl bedroht und
die Bürger von Ludwigshafen entmündigt. Mit 24,3 Prozent bei der
Bundestagswahl war die AfD in der Stadt zweitstärkste Kraft, ein
klares Signal, dass viele Wähler eine Alternative suchen. Doch
diese Stimme soll ihnen nun verwehrt werden.


In einem Video auf 𝕏 spricht Paul von einem Betrug am Wähler und
wirft dem Altparteien-Kartell in Zusammenarbeit mit der
SPD-Innenministerin vor, den OB-Kandidaten der mit 25 % stärksten
Partei, der AfD, gezielt verhindert zu haben.


Verfassungsschutz als politischer Knüppel


Der Ausschluss basiert auf einem Dossier des
rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das von der
amtierenden Oberbürgermeisterin und Wahlleiterin Jutta Steinruck
angefordert wurde. Darin werden Pauls Äußerungen und Auftritte
seziert, insbesondere ein Treffen mit Martin Sellner von der
Identitären Bewegung und seine »Warnung vor einem
„Bevölkerungsaustausch“« im Ludwigshafener Stadtteil
Hemshof. Diese Punkte reichten dem Wahlausschuss, um Paul mit
sechs zu einer Stimme die Kandidatur zu verweigern.
Bemerkenswert: Derselbe Politiker durfte Anfang 2025 problemlos
bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis antreten. Warum also
jetzt die Kehrtwende?
„Hintergrund sind Zweifel daran, dass der Bewerber die
gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllt. […] Konkret geht es
dabei um die Frage, ob der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass
er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ »Sprecherin der Stadt / WelT«

Die Antwort liegt in einer perfiden Strategie. Der
Verfassungsschutz, der unter der Leitung des SPD-geführten
Innenministeriums steht, lieferte ein Schreiben, das sich auf
Internet-Recherchen stützt und selbst zugibt, keinen Anspruch auf
Vollständigkeit zu erheben. Ein solches Dokument als Grundlage
für den Ausschluss eines gewählten Abgeordneten zu nutzen, riecht
nach Willkür. Es gibt kein Gerichtsurteil, das Paul die Ablehnung
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung attestiert oder ihm
das passive Wahlrecht entzieht. Dennoch soll ein
„Erkenntnisschreiben“ ausreichen, um tausende Wähler ihrer
Wahlmöglichkeit zu berauben. »Gutachten / Quelle: NIUS«





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