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  4. Was bedeutet der Data Act für die Stiftung Datenschutz?
Auch die Stiftung Datenschutz kümmert sich um den Data Act und hat
dabei auch und insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen
im Blick. Ähnlich wie bei der DSGVO 2018 warten viele noch ab.
Kritik übt Frederick Richter an der fehlenden gesetzlichen
Grundlage. Solange zuständige Behörden nicht benannt sind und der
Bußgeldrahmen nicht feststeht, werden viele Unternehmen sich noch
nicht kümmern. Frederick zieht auch eine Parallele zu Art. 20
DSGVO, dem vergessenen Betroffenenrecht auf Datenportabilität. Dort
sei trotz Sanktionsdruck seit 2018 nichts passiert. Es bleibe
abzuwarten, ob das beim Data Act anders ist. Die Nutzer müssten
einen klaren Mehrwert erkennen, damit das mit der Datenverwertung
klappe. Wir streifen das Thema Personal Information Management
(PIM) und die Frage, ob es eine neue Chance für das eigene
Einwilligungsmanagement bei der Datenzugangsgewährung gibt.
Datenmonetarisierung mag dann endlich zur Realität werden. Außerdem
geht es um die für den Data Act zuständige Aufsichtsbehörde:
Frederick weist darauf hin, dass wir ja nicht vom weißen Blatt
Papier starten. Den Föderalismus bei den Datenschutzbehörden gebe
es ja nun schon einmal. Eine spontane Zentralisierung der
Datenschutzaufsicht wird jetzt eher nicht passieren, aber bestimmte
Konstellationen könnten schon bei der Bundesbeaufragten
zusammengezogen werden. Eine Mischzuständigkeit werde es auf jeden
Fall geben. Insbesondere solle der Teil zu den personenbezogenen
Daten bei den Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben.
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„Was bedeutet der Data Act für die Stiftung Datenschutz?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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